Städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Brolingplatz“ im Stadtteil St. Lorenz Nord
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 Abs. 2 BauGB
2. Informationsveranstaltung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Erhaltungssatzung und der Begründung
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 03.09.2018 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Brolingplatz“ zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung wird begrenzt von der Kerckringstraße, Brolingstraße, Schwartauer Allee, Katharinenstraße, Marquardstraße, Fackenburger Allee und Waisenhofstraße.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:
(siehe Anlage)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Satzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu schaffen.
Das Erhaltungsgebiet zeichnet sich überwiegend durch eine gründerzeitliche Bebauung aus; zusammen mit wenigen Vertretern der Bebauung vor Fall der Torsperre (1864) und der Wohnbebauung bis zum Ende der Weimarer Republik ist ein zusammenhängender intakter Stadtraum erlebbar.
Mit einer Erhaltungssatzung kann das gestalterisch und baugeschichtlich bedeutsame Quartier in St. Lorenz Nord langfristig erhalten und verbessert werden.
Mit Inkrafttreten der Satzung sind die Errichtung, der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen antrags- und genehmigungspflichtig.
Die Ziele und Zwecke der Planung werden in einer
Öffentlichen Veranstaltung am 19.06.2019 um 19:00 Uhr
in der Aula des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium, Ziegelstraße 38 (Zugang über Wirtschaftshof) vorgestellt und erörtert.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019 Gelegenheit zu Information über Ziel und Zweck der Planung sowie zur Stellungnahme gegeben:
Lübeck, 31.05.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung