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12. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck

12. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere
Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 01.02.2016

 

Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 11. Änderung vom 01.03.2015 (Lübecker Stadtzeitung vom 10.03.2015) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 28.01.2016 wie folgt geändert:

 

1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der
     Hansestadt Lübeck vom  01.03.2015 werden wie folgt geändert:

 

Teil I: Bereichsspezifische Entgelte

 

Tarif-Entgelttatbestand

Nr.                                                                                                                                                                                      EURO

 

            Fachbereich Bürgermeister

 

1.-4.     unverändert

           

           

            Fachbereich Wirtschaft und Soziales

 

 

Wirtschaft und Liegenschaften

 

 

 

 

5.

Abgabe privatrechtlicher Erklärungen

 

 

 

 

5.1.

Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen

 

 

 

 

 

a) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen nach Aktenlage

110,00

 

 

 

 

b) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter

165,00

 

 

 

 

c) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter und
    aufwändiger Recherche

220,00

 

 

 

 

d)  für jede weitere Vorrangseinräumungserklärung

  55,00

 

 

 

5.2.

Erteilung einer Erklärung nach § 91 Abs. 2 ZVG (je Recht)

  55,00

 

 

 

5.3.

Erteilung einer Zustimmungserklärung (je Recht)

  55,00

 

 

 

5.4.

Erteilung einer Pfandhaftentlassung

 

 

 

 

 

a)    ohne Beteiligung Dritter

  85,00

 

b)    mit Beteiligung Dritter

165,00

 

 

 

5.5.

Erteilung einer Zustimmungserklärung zur Neuvalutierung

 

 

bzw. Abtretung von vorrangigen Grundpfandrechten

  85,00

 

 

 


5.6.

Erteilung einer Belastungsgenehmigung

  85,00

 

(nur bei Vorlage einer vertraglichen Regelung)

 

 

 

 

5.7.

Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

 

 

(für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht)

 

 

 

 

 

a) ohne Beteiligung Dritter

   30,00

 

b) mit Beteiligung Dritter

 110,00

 

 

 

5.8.

Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Ablösesumme für

 

 

 

 

 

a)    Straßenbaukosten

   55,00

 

b)    Auflassungs- bzw. Rückauflassungsvormerkungen bei Zeitablauf

 

 

       bzw. Erfüllung der Bauverpflichtung u.ä.

   55,00

 

c)    Rechte, die gem. Miteilung Dritter gelöscht werden können

 165,00

 

 

 

5.9.

Anfertigung von Lageplänen

20,00 bis 320,00

 

 

            Gesundheitsamt

 

6.-7.     unverändert

 

.           alt 8. streichen

 

8.-21.   bisher 9.-22., sonst unverändert

 

 

Teil II:

Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.

 

22.-27. bisher 23.-28. sonst unverändert

 

2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Lübeck, den 01.02.2016

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.02.2016