13. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
der Hansestadt Lübeck vom 01.02.2016
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. S.-H., S. 129) wird die Verwaltungsge-bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 01.03.2015 (Lübecker Stadtzeitung vom 10.03.2015) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 28.01.2016 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 28.02.2014 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische Gebühren ergänzt:
Fachbereich Bürgermeister
Buchhaltung und Finanzen / Haushalt und Steuerung
1. unverändert
2. Kurze schriftliche Bescheinigung über den Stand des 5,00
Personenkontos
3. Ausführlicher Auszug aus dem Personenkonto
- pro Kassenzeichen und Jahr 10,00
- für Zeiträume älter als zwei volle Kalenderjahre
pro Kassenzeichen und Jahr 13,00
4.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
Wirtschaft und Liegenschaften
6. Bescheinigungen über gesetzliche Vorkaufsrechte 58,00
gem. §§ 24 BauGB
Fachbereichsdienste / Öffentliche Rechtsauskunft- und
Vergleichsstelle (ÖRA)
7.-8. unverändert
Gesundheitsamt
9.-12. unverändert
Kurbetrieb Travemünde
13.-15. unverändert
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
16.-18. unverändert
Entsorgungsbetriebe
19. unverändert
19.1.-2. unverändert
19.3. Nachforderung von Unterlagen bei unvollständigen 26,70
Genehmigungsanträgen
19.4 Zurücksenden von nicht prüffähigen Unterlagen 44,90
Zzgl. Portokostenersatz
19.5. Zusätzliche Abnahmen oder Kontrollen aufgrund der
Feststellung von Mängeln bzw. dem Nichtzustandekommen
von Abnahmeterminen, die von dem
Gebührenpflichtigen zu verantworten sind:
Abnahme/Kontrolle
a) einfach 56,20
b) mittel 88,50
c) schwer 140,60
20. Örtliche Kontrollen und Ermittlungen zur Festlegung der
gebührenpflichtigen Flächen für die Bemessung der
Niederschlagswassergebühr, soweit der Gebührenpflichtige
seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist oder
falsche Angaben gemacht hat und die Flächen nicht aufgrund
von vorliegenden Erklärungen, Erlaubnissen, Genehmigungen
und Änderungsanträgen ermittelt werden können
a) einfach 56,20
b) mittel 88,50
c) schwer 140,60
21. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen
für Anlieger und sonstige Berechtigte zu
Beleihungszwecken o.ä.
a) in einfachen Fällen 19,10
b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 38,30
c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 67,00
22. Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
und Abwassereinleitungen in die öffentlichen Entwässerungs-
anlagen der Hansestadt Lübeck
Grundgebühr je angefangene Std. 64,70
zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/
Analytikkosten)
Fachbereich Kultur und Bildung
23. unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
24.-27. unverändert
Stadtgrün und Verkehr
28.-29. unverändert
30. Vermessungsleistungen für wirtschaftliche Unternehmen
der Stadt und Externe
30.1.-5. unverändert
30.1.6. Pauschale für Kfz 27,50
30.2. unverändert
31. unverändert
32. Anordnung nach § 45 Abs.6 StVO über Maßnahmen der
Unternehmen an Arbeitsstellen
- verkehrsrechtliche Anordnung ohne Ortstermin 110,00
- verkehrsrechtliche Anordnung mit Ortstermin 150,00
33.-36. bisher 32.-35., sonst unverändert
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
37.-43. bisher 36.-42., sonst unverändert
44. |
Übernahme einer neuen Bürgschaft oder einer sonstigen Gewährleistung (Bürgschaftsprovision) |
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jährlich
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In Höhe der Differenz, die sich sich aus der Gegenüberstellung des Zinssatzes für eine ver- bürgte und eine unverbürgte Kreditgewährung ergibt. Berechnungsgrundlage für die Bürgschaftsprovision ist der Ursprungswert des Kredites und in den Folgejahren die jeweilige Restschuld.
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mindestens jedoch für jedes Jahr |
100,00 |
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bei nicht zu ermittelndem Geldwert |
100,00 bis 300,00 |
45. bisher 44., sonst unverändert
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 01.02.2016
Bernd Saxe
Bürgermeister