Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 28.09.2017 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 31.01.2019, 28.02.2019 und vom 28.03.2019 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:
1.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Zusammensetzung:
15 stimmberechtigte Mitglieder der Bürgerschaft und – als weiteres Mitglied ohne Stimmrecht – die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
2.
§ 6 Abs. 1 Satz 6 wird wie folgt gefasst:
Aufgabengebiete:
gesetzlich übertragene Aufgaben nach § 45b GO und § 9 dieser Hauptsatzung;
übertragene Entscheidungen nach §§ 28 und 65 GO sowie § 9 dieser Hauptsatzung;
Geschlechtergleichstellung und -gerechtigkeit, Diversität, Gender Mainstreaming.
3.
§ 10 „Besetzung der Aufsichtsräte“ wird ersatzlos gestrichen.
4.
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 15.04.2019 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.
Lübeck, den 24.04.2019
Jan Lindenau
Bürgermeister