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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung; hier: Teilflächen des Parkplatzes Am Fahrenberg/Godewind

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

1.        Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

 

Einziehung von Teilflächen des Parkplatzes Am Fahrenberg/Godewind: Flurstücke 431 und 432 der Flur 3 in der Gemarkung Gneversdorf gemäß Plan.

 

Skizze:
(siehe Anlage unten)

 

 

2.        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3.        Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 18.02.2016

 

gez. Saxe                           Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.03.2016
Anlagen