Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 10. September 2018 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und in Verbindung mit § 11 öffentlich bekannt zu geben.
Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:
Ostsee: Der Kurstrand von der Nordermole bis zum Hundestrand am Abschnitt Mövenstein in Travemünde und der Badestrand Priwall bis zur Landesgrenze Mecklenburg Vorpommern
Wakenitz: Das Altstadtbad Krähenteich, das Naturbad Falkenwiese, das Naturbad Marli und Eichholz Der Kleine See
Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz in der Sophienstraße 2-8 aus.
Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.