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HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2016

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 26.11.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende

Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

742.736.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

809.597.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  66.861.100

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

  730.873.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

  789.375.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

    69.263.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  103.172.500

 

EUR

 

 

 

 







festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

  35.780.500

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  44.437.800

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.292,65

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

          1.         Grundsteuer

                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)               400 %

                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                              500 %

          2.         Gewerbesteuer                                                                                                       450 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt.


Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 22.03.2016 für das Haushaltsjahr 2016 für

       einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und

       Investitionsfördermaßnahmen von                                                      31.000.000 EUR

 

und

 

       einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von                 40.000.000 EUR 

 

erteilt.

 

Lübeck, 22.03.2016

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck, 22.03.2016

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2016