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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck; hier; B-Plan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - sowie die zug. Änd. F-Plan

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:        

1.    Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB für den 
       Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - sowie die zugehörige 121.
       Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Hansestadt Lübeck im Stadtteil
       St. Jürgen

2.    Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
       Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan 17.57.00 -
       Baltische Allee / Wasserfahr - sowie die zugehörige 121. Änderung des
       Flächennutzungsplanes (FNP) der Hansestadt Lübeck im Stadtteil St. Jürgen.

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - und die zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil St. Jürgen aufgestellt werden.

 

Das ca. 38 ha große Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Schiereichenkoppel und erstreckt sich über zwei Teilbereiche. Begrenzt wird der Teilbereich I durch die Niederung des Elbe-Lübeck-Kanals im Westen, die Autobahn A 20 im Süden, die Baltische Allee sowie Teile der Novgorodstraße und der Straße Peterhof im Osten und durch die Bahnlinie 1120 Hamburg – Lübeck im Norden. Der Teilbereich II des Geltungsbereiches umfasst die Verkehrsflächen im Übergang der Straßen Oslostraße / Wasserfahr einschließlich der Kreuzungsbereiche mit dem Aldermannweg und der Kronsforder Landstraße sowie die parallel verlaufenden Fuß- und Radwege. Darüber hinaus sind zum Teil die angrenzenden Grundstückssäume der Verkehrsflächen betroffen. Entlang der Kronsforder Landstraße sind die Eckgrundstücke westlich der Kronsforder Landstraße 60 bis 68 teilweise und Kronsforder Landstraße 70 und 72 vollumfänglich Bestandteil des Geltungsbereiches.

 

Die Abgrenzung der FNP-Änderung entspricht in großen Teilen der Abgrenzung des Bebauungsplanes. Jedoch sind Flächen westlich des Niederbüssauer Weges, südwestlich des Verkehrsknotenpunktes Baltische Alle / Oslostraße sowie die Wohnbauflächen an der Kronsforder Landstraße nicht von der FNP-Änderung erfasst. Dafür werden die Verkehrsflächen der Oslostraße zwischen Peterhof und Aldermannweg mit in den Geltungsbereich der FNP-Änderung einbezogen.

 

Die detaillierten Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:
(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - und der zugehörigen 121. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Sondergebietsflächen Großflächiger Einzelhandel zu einem Gewerbegebiet westlich der Baltischen Allee sowie für die Öffnung der verkehrlichen Querverbindung der Straßen Wasserfahr / Oslostraße zur Kronsforder Landstraße geschaffen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.04.2016 bis einschließlich 22.04.2016 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 19.04.2016, um 18:00 Uhr, im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

Lübeck, 24.03.2016                                                                                        Hansestadt Lübeck
                                                                                                                            Der Bürgermeister
                                                                                                                            Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                            Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2016
Anlagen