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16. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 04.03.2019

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69) wird die Verwaltungsgebührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 26.02.2018 (Bekanntmachung am 04.03.2018 www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 28.02.2019 wie folgt geändert:                                                     

  • § 1 bis 8 unverändert

1. Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 26.02.2018 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische Gebühren ergänzt:

Teil I Bereichsspezifische Gebühren

Tarif-Nr.      Gebührenbestand                                                                Euro               

Fachbereich Bürgermeister

Buchhaltung und Finanzen / Haushalt und Steuerung 

1.-3. 

unverändert

 
4.

Bescheinigung in Steuersachen

10,00
5.

unverändert

 

               Fachbereich Wirtschaft und Soziales
               Wirtschaft und Liegenschaften

6.

Bescheinigungen über gesetzliche Vorkaufsrechte 
gem. § 24 BauGB

84,00


Fachbereichsdienste / Öffentliche Rechtsauskunft
- und Vergleichsstelle (ÖRA)

7.-8. unverändert  

 

 

Gesundheitsamt

 

9.

Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 13.07.2011)

 

 

Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des Gesetzes
über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)

 

9.1.

Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten ohne ärztliche
Untersuchung gem. § 13 GDG

 66,00

9.2.

Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher
Untersuchung gem. § 13 GDG

 

 

Grundgebühr für ½ Std.

89,00

 

jede weitere  angebrochene ¼ Std. zzgl. (nur Arzt)
zzgl. nicht von 9.2. erfasste Laborkosten

21,50

10.-11.

unverändert

 

12.

Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst

 

12.1.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes

 

 

Grundgebühr je ½ Std

55,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

21,50

12.2.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes nachts
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr

 

 

Grundgebühr je ½ Std

63,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

26,00

12.3.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes an Sonntagen

 

 

Grundgebühr je ½ Std

66,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

27,00

12.4.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes an Feiertagen

 

 

Grundgebühr je ½ Std

70,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

29,00

 

Kurbetrieb Travemünde

 

13.

Ausstellung einer Kinder-Ostseecard (nur Papiermeldeschein)

1,20

14.

Ausstellung einer Ersatz-Ostseecard

3,70

15.

unverändert

 

                 Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung

16.-18. unverändert  
     
  Entsorgungsbetriebe   
19. unverändert  
20.

Örtliche Kontrollen und Ermittlungen zur Festlegung der gebührenpflichtigen Flächen für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, soweit der Gebührenpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist oder falsche Angaben gemacht hat und die Flächen nicht aufgrund von vorliegenden Erklärungen, Erlaubnissen, Genehmigungen und Änderungsanträgen ermittelt werden können

 
  a) einfach 60,30
  b) mittel 94,10
  c) schwer 149,10
21.

Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen für Anlieger und sonstige Berechtigte zu Beleihungszwecken o.ä.

 
  a) in einfachen Fällen 21,40
  b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 42,80
  c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 75,00
22.

Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwassereinleitungen in die öffentlichen Entwässerungsanlagen der Hansestadt Lübeck

 
  Grundgebühr je angefangene Std.

(zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/Analytikkosten)

71,30
  Fachbereich Kultur und Bildung  
23.

unverändert

 

 
  Fachbereich Planen und Bauen  
24.-34. unverändert  

 

Teil II

Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist

Tarif-Nr.           Gebührentatbestand

35.-43.              unverändert

2. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 04.03.2019
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.03.2019