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15. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen

15. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 04.03.2019

Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 14. Änderung vom 26.02.2018 (Bekanntmachung am 04.03.2018 www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 28.02.2019 wie folgt geändert:

1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 26.02.2018 werden wie folgt geändert:

Teil I: Bereichsspezifische Entgelte

Tarif-Entgelttatbestand

Nr.                                                                                                                                       EURO                                                                     

Fachbereich Bürgermeister

Logistik, Statistik und Wahlen           

1.

Statistische Veröffentlichungen/Straßenverzeichnis

 

 

a)    Statistisches Jahrbuch der Hansestadt Lübeck

70,00

 

b)    Sonderveröffentlichungen

15,00

 

c)    Straßenverzeichnis

55,00

2.

unverändert

 

3.

Nachdruck thematischer Karten aus der Statistik

 

 

a)    Format DIN A 0

40,00

 

b)    Format DIN A 3

  5,00

 

c)    Format DIN A 4

  1,00

Logistik, Statistik und Wahlen / Bürgermeisterkanzlei

4.-7.    unverändert

Fachbereich Wirtschaft und Soziales

Wirtschaft und Liegenschaften

8.

Abgabe privatrechtlicher Erklärungen

 

8.1.

Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen

 

 

a) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen nach Aktenlage

136,00

 

b) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter

205,00

 

c) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter und aufwändiger Recherche

275,00

 

d)  für jede weitere Vorrangseinräumungserklärung

68,00

8.2.

Erteilung einer Erklärung nach § 91 Abs. 2 ZVG (je Recht)

68,00

8.3.

Erteilung einer Zustimmungserklärung (je Recht)

68,00

8.4.

Erteilung einer Pfandhaftentlassung

 

 

a)    ohne Beteiligung Dritter

102,00

 

b)    mit Beteiligung Dritter

205,00

8.5.

Erteilung einer Zustimmungserklärung zur Neuvalutierung

102,00

 

bzw. Abtretung von vorrangigen Grundpfandrechten

 


8.6.

Erteilung einer Belastungsgenehmigung 
(nur bei Vorlage einer vertraglichen Regelung)

102,00

8.7.

Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung 
(für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht)

 

 

a) ohne Beteiligung Dritter

33,00

 

b) mit Beteiligung Dritter

132,00

8.8.

Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Ablösesumme für

 

 

a)    Straßenbaukosten

65,00

 

b)    Auflassungs- bzw. Rückauflassungsvormerkungen bei       Zeitablauf bzw. Erfüllung der Bauverpflichtung u.ä.

66,00

 

c)    Rechte, die gem. Mitteilung Dritter gelöscht werden können

205,00

8.9.

Erteilung einer weiteren Löschungsbewilligung der Tarife 8.8. a) - c)

½ des jeweiligen Tarifes

8.10.

Anfertigung von Lageplänen

20,00 bis 320,00

 

Soziale Sicherung

 

9.

Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Ablösesumme für Auflassungs- bzw. Rückauflassungsvormerkungen bei Zeitablauf bzw. Erfüllung der Bauverpflichtung u.ä.
(bei vollständiger Rückzahlung von Kommunaldarlehen)

 66,00

 

Gesundheitsamt

 

10.

bisher 9., sonst unverändert

 

 

Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung

 

 

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

11.

bisher 10., sonst unverändert

 

 

 

Standesamt

 

12.-16.

bisher 11.-15., sonst unverändert

 

17.

Erteilung einer Gartennutzungserlaubnis für kommerzielle Nutzer
je nach zeitlichem und räumlichen Umfang

 100,00 bis 500,00

 

Fachbereich Kultur und Bildung

 

 

Archiv

 

18.-26.

bisher 16.- 24., sonst unverändert

 

 

Fachbereich Planen und Bauen

 

 

Gebäudemanagement

 

27.

bisher 25., sonst unverändert

 

 

Stadtgrün und Verkehr

 

28.

 Benutzungserlaubnis Grünanlagen

 

 

 

- Nutzung ohne kommerzielles Interesse (mit mehr als 30 Personen)

25,00

 

 

- Verkaufsstände ohne überwiegend wirtschaftliches Interesse, je  m2 / Tag

 0,50

 

 

- Verkaufsstände mit überwiegend wirtschaftlichem Interesse,
bis 50 m2   je  m2 / Tag
ab 50 m2 je  m2 / Tag

 
1,00
0,50

 

 

- gewerbliche Veranstaltungen, Schaustellerveranstaltungen,   Messen, Ausstellungen oder sonstige Nutzung mit wirtschaftlichem Interesse
je m2 / Tag

 0,12
mindestens 25,00/Tag

 

 

- Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen (je m², monatlich)

9,00

 

Teil II:

Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.

29.-34.     bisher 28.-33., sonst unverändert

2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 04.03.2019

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.03.2019