Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder
und Umfang der Vertretungsbefugnis
Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderung gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
1. Niehus, Dorte / stellv. Werkleiterin Die stellv. Werkleiterin vertritt die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Sie zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Die Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht. Diese Vollmacht besteht bis zur Wiederbesetzung der Planstelle der Werkleitung. 2. Graf, Eckhard Der Genannte erhält die Vollmacht für den Betrieb bauliche und technische Aufträge bis zu einer Wertgrenze von € 100.000 zu erteilen und die Rechnungen anzuordnen. Als Abwesenheitsvertretung für die stellv. Werkleitung vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht. 3. Wagner, Aiko Der Genannte erhält die Vollmacht für den Betrieb bauliche und technische Aufträge bis zu einer Wertgrenze von € 100.000 zu erteilen und die Rechnungen anzuordnen. Als Abwesenheitsvertretung für die stellv. Werkleitung vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht. 4. Schüssler, Sieglinde / Werkleiterin Die ihr erteilten Vollmachten und Befugnisse sind zum 31.03.2016 erloschen. |
Lübeck, den 31.03.2016
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister