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Bekanntmachung Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder und Umfang der Vertretungsbefugnis

Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder

und Umfang der Vertretungsbefugnis

 

Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben  (Änderung  gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):

 

1. Niehus, Dorte / stellv. Werkleiterin

Die stellv. Werkleiterin vertritt die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Sie zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Die Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.

Diese Vollmacht besteht bis zur Wiederbesetzung der Planstelle der Werkleitung.

2. Graf, Eckhard

Der Genannte erhält die Vollmacht für den Betrieb  bauliche und technische Aufträge bis zu einer Wertgrenze von € 100.000 zu erteilen und die Rechnungen anzuordnen. Als Abwesenheitsvertretung für die stellv. Werkleitung vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.

3. Wagner, Aiko

Der Genannte erhält die Vollmacht für den Betrieb bauliche und technische Aufträge bis zu einer Wertgrenze von € 100.000 zu erteilen und die Rechnungen anzuordnen. Als Abwesenheitsvertretung für die stellv. Werkleitung vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.

4. Schüssler, Sieglinde / Werkleiterin

Die ihr erteilten Vollmachten und Befugnisse sind zum 31.03.2016 erloschen.

 

Lübeck, den 31.03.2016

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.04.2016