hier: Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010: Verlängerung der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 31. Mai 2019
Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 27. November 2018 (Amtsbl. Schl-H. S. 1181) wurde das Verfahren zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und die Beteiligung der Öffentlichkeit dazu eingeleitet. Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 07. Februar 2019 (Amtsbl. Schl.-H. S. 298) wurde die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 31. Mai 2019 verlängert.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens, das in der Zeit vom 18. Dezember 2018 bis zum 31. Mai 2019 stattfindet, erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 Landesplanungsgesetz (LaplaG) frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, ist bereits
für die Dauer eines Monats
in der Zeit vom 21.01.2019 bis zum 22.02.2019 erfolgt.
Die Planunterlagen umfassen die Entwürfe
Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 18. Dezember 2018 bis zum 31. Mai 2019 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.
Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 zu nutzen.
Dieses steht bis einschließlich 31. Mai 2019 zur Verfügung. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen können außerdem per E-Mail an die E-Mail-Adresse: landesentwicklungsplan@im.landsh.de, per Post an die Adresse:
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
des Landes Schleswig-Holstein
Landesplanungsbehörde
– Stellungnahme LEP, IV 60 –
Postfach 7125
24171 Kiel.
oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden abgegeben werden.
Alle abgegebenen Stellungnahmen werden in das Online-Beteiligungsportal eingepflegt. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Internet eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung .
Lübeck, 08.03.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung