Im Namen des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck als Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist dem Planungsbüro Mordhorst-Bretscheider GmbH der Auftrag erteilt worden, naturschutzfachliche Daten für die Biotopkartierung 2016 der Hansestadt Lübeck zu erheben. Die Mitarbeiter des Planungsbüros Mordhorst-Bretscheider GmbH werden somit als Beauftragte der UNB im Stadt-gebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von Mitte April bis Mitte November des Jahres 2016 die notwendigen Begehungen vornehmen. Die Kartierungsarbeiten werden auf der nördlichen Hälfte des Lübecker Stadtgebietes (nördlich der Altstadt einschließlich des Stadtteils Schlutup) durch-geführt. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 49 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes SH und ist nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
§ 49
Befugnisse von Beauftragten und Bediensteten der Naturschutzbehörden
(1) Beauftragte und Bedienstete der Naturschutzbehörden dürfen
1. zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden
betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung auch Vermessungen,
Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen, Bodenproben und ähnliche Arbeiten
durchführen…
In Abs. 2 heißt es weiter:
(2) Die Ankündigung nach Absatz 1 Nr.1 kann in geeigneten Fällen durch die örtliche
Bekanntmachung erfolgen; die Kosten trägt diejenige Naturschutzbehörde, auf deren
Veranlassung die Bekanntmachung erfolgt, Eine Ankündigung kann unterbleiben, wenn sie
mit unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt die UNB die Durchführung der Bestandserhebung im Rahmen einer Biotopkartierung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der grundsätzlichen Informationspflicht. Die Mitarbeiter des Planungsbüros Mordhorst-Bretscheider GmbH können sich als Beauftragte der UNB durch eine „Biotopkarierungsbescheinigung“ ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten.
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als Untere Naturschutzbehörde