Vertretungsberechtigte und Beauftragte des Kurbetriebs Travemünde
und Umfang der Vertretungsberechtigung
Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom
03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
|
Lübeck-Travemünde, den 19.04.2016
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister