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Änderungsvertrag zur Verianbarung zwischen HL und Krummesse zu Straßen und Wegen in Krummesse

Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse

 

 

Aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) wird nach der Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.2.2016 und der Gemeindevertretung Krummesse vom 18.9.2015 zwischen

 

 

der Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister (nachfolgend Stadt)

 

und

 

der Gemeinde Krummesse, vertreten durch den Bürgermeister (nachfolgend Gemeinde)

 

sowie dem Kreis Herzogtum Lauenburg, vertreten durch den Landrat

 

und dem Amt Berkenthin, vertreten durch den Amtsvorsteher

 

 

folgender Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.2./8.3.2007 und der Zusatzvereinbarung vom 23.4.2007 (nachfolgend: Ursprungsvereinbarung)

geschlossen:

 

 

1. Der § 3 Absatz 8 der Ursprungsvereinbarung wird wie folgt gefasst:

    Die Stadt zahlt der Gemeinde zur Finanzierung der städtischen Anteile nach   § 3 Abs. 2, 3 und 7 eine
    Vorauszahlung von 13.500,00 € bis zum Ablauf des 1.  Quartals des laufenden Jahres. Die nicht benötigten
    Mittel werden von der Gemeinde in einer Sonderrücklage verwaltet und dienen ausschließlich der
    Finanzierung der städtischen Anteile nach § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Übersteigt die Gesamtsumme der
    Sonderrücklage das Doppelte der jährlichen Vorauszahlung wird nach der jährlichen Abrechnung im
    Folgejahr die Zahlung der Vorauszahlung ausgesetzt. Im Falle der Beendigung des Vertrages ist die Rücklage
    an die Hansestadt Lübeck auszuzahlen.

 

2. Aus der vorhandenen Sonderrücklage wird einmalig zur anteiligen Finanzierung des Radweges entlang der   
    Niedernstraße (K 7) ein Betrag von 25.000,00 EUR entnommen.Alle weiteren Regelungen über den Bau, die  
    Finanzierung und die Unterhaltung des     Radweges werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.

 

3. Der § 5 Abs. 1 der Ursprungsvereinbarung wird wie folgt gefasst:

    Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026.

 

4. Diese Vereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung durch alle Beteiligten in Kraft. Für die
    Bekanntmachung gelten die Bestimmungen der Zusatzvereinbarung vom 23.4.2007.

 

 

 

 

Lübeck, den 02.03.2016                                   Krummesse, den 08.03.16

 

Hansestadt Lübeck                                           Gemeinde Krummesse

Der Bürgermeister                                             Der Bürgermeister

Saxe                                                                     Michaelis

 

 

 

Berkenthin, den 10.03.2016                               Ratzeburg, den 14.04.2016

 

Amt Berkenthin                                                    Kreis Herzogtum Lauenburg

Der Amtsvorsteher                                              Der Landrat

Bartels                                                                   Dr. Mager

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.05.2016