Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse
Aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) wird nach der Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.2.2016 und der Gemeindevertretung Krummesse vom 18.9.2015 zwischen
der Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister (nachfolgend Stadt)
und
der Gemeinde Krummesse, vertreten durch den Bürgermeister (nachfolgend Gemeinde)
sowie dem Kreis Herzogtum Lauenburg, vertreten durch den Landrat
und dem Amt Berkenthin, vertreten durch den Amtsvorsteher
folgender Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.2./8.3.2007 und der Zusatzvereinbarung vom 23.4.2007 (nachfolgend: Ursprungsvereinbarung)
geschlossen:
1. Der § 3 Absatz 8 der Ursprungsvereinbarung wird wie folgt gefasst:
Die Stadt zahlt der Gemeinde zur Finanzierung der städtischen Anteile nach § 3 Abs. 2, 3 und 7 eine
Vorauszahlung von 13.500,00 € bis zum Ablauf des 1. Quartals des laufenden Jahres. Die nicht benötigten
Mittel werden von der Gemeinde in einer Sonderrücklage verwaltet und dienen ausschließlich der
Finanzierung der städtischen Anteile nach § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Übersteigt die Gesamtsumme der
Sonderrücklage das Doppelte der jährlichen Vorauszahlung wird nach der jährlichen Abrechnung im
Folgejahr die Zahlung der Vorauszahlung ausgesetzt. Im Falle der Beendigung des Vertrages ist die Rücklage
an die Hansestadt Lübeck auszuzahlen.
2. Aus der vorhandenen Sonderrücklage wird einmalig zur anteiligen Finanzierung des Radweges entlang der
Niedernstraße (K 7) ein Betrag von 25.000,00 EUR entnommen.Alle weiteren Regelungen über den Bau, die
Finanzierung und die Unterhaltung des Radweges werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.
3. Der § 5 Abs. 1 der Ursprungsvereinbarung wird wie folgt gefasst:
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026.
4. Diese Vereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung durch alle Beteiligten in Kraft. Für die
Bekanntmachung gelten die Bestimmungen der Zusatzvereinbarung vom 23.4.2007.
Lübeck, den 02.03.2016 Krummesse, den 08.03.16
Hansestadt Lübeck Gemeinde Krummesse
Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Saxe Michaelis
Berkenthin, den 10.03.2016 Ratzeburg, den 14.04.2016
Amt Berkenthin Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Amtsvorsteher Der Landrat
Bartels Dr. Mager