hier: öffentliche Auslegung des/der
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen.
Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 95 n Abs. 4 GO i.V.m. § 95 n Abs. 6 GO örtlich bekannt zu machen.
Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Lübecker Bürger-Informationssystem online frei aufrufbar unter http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/index.html - „Textrecherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.
Alle Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck seit 2010 sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:
http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/bilanzen/index.html
Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat (vom 10.12.2018 bis 11.01.2019) im Dienstgebäudes des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Fleischhauerstrasse 20“.
Die Einsichtnahme ist dort aber nur nach telefonischer Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.
Lübeck, den 30.11.2018
Jan Lindenau
Bürgermeister