Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 17.05.2016 folgende
Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig- Holstein in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses
der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.04.2016 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:
Gemarkung: Strecknitz Flur: Flurstücke:
Polarisweg, Sternenring, Mondweg, 3 42, 130, 131, 145
Kometenweg
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG jeweils als Gemeindestraße -
Ortsstraße.
Gemarkung: Strecknitz Flur: Flurstücke:
neuer Anschluss des Verbindungsweges 3 153 tlw., 163 tlw.
vom Pallasweg 37/39 an den Polarisweg
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße –
beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 17.05.2016
Hansestadt Lübeck
gez. Saxe Siegel
Bernd Saxe
Bürgermeister