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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung
über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen
gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018

Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:

I.  Holstentor:
Treppen und Anlagenweg zum Holstentor
II. Buntekuh:
Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße
III. Mühlenteiche:
Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
Vom Mühlendamm zur Musterbahn
IV. Mühlentor:
Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zur ehemaligen LVA;
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur
Gärtnergasse
V.
Hüxtertor:
Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter
bis zur Hüxtertorbrücke
VI.
Lauerhof:
Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße
VII.  Burgtor: 
Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen
den Parkteichen (Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße
VIII. Eichholz:
Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und
dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße
IX.
Hochschulstadtteil:
Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)
X.
Städt. Friedhöfe:
Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichen-  
hallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen

Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden   n i c h t   von Schnee geräumt
und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!

 Lübeck, 12. November 2018

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.11.2018