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Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass

Stadtverordnung

 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landes-verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird verordnet:

 

§ 1

 

In der Hansestadt Lübeck dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem

 

05. März 2017                          Anlass: „Hallo Frühling“

11. Juni 2017                           Anlass: „Lübeck klingt“

01. Oktober 2017                    Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

05. November 2017               Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

04. März 2018                          Anlass: „Hallo Frühling“

03. Juni 2018                          Anlass: „Lübeck klingt“

07. Oktober 2018                    Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

04. November 2018               Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“.

 

 

in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

§ 2

 

Die Regelungen des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965), des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318), des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170/1171) sowie die tariflichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden von dieser Stadtverordnung nicht berührt.

 

§ 3

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 14 Ladenöffnungszeitengesetz mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Lübeck, den 01.06.2016

 

 

Der Bürgermeister

der Hansestadt Lübeck

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.06.2016