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3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

3. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen in der Hansestadt Lübeck
vom 7. 6. 2016

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. S.-H. S 129), des § 26 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein – StrWG – vom 25.11.2003 (GVOBl. S.-H. S. 631/berichtigt 2004, S. 140), zuletzt durch Verordnung vom 04.04.2013 geändert (GVOBl. SH S. 143), des § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes – FStrG – vom 28. 6. 2007 ((BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 Gesetz vom 24.08.2015 (BGBl. I S. 1442) wird die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 16.12.2003), zuletzt geändert durch Satzung 18. 4. 2007 (Lübecker Stadtzeitung vom 8. 5. 2007) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 26.05.2016 wie folgt geändert:

 

 

1. zu § 6

 

In § 6 Satz 3 wird die Zahl „15,00“ durch „30,00“ ersetzt.

 

2. zu der Anlage

 

Die Anlage wird zu B. Gebührentarife wie folgt geändert:

 

  B. Gebührentarif „Nutzungen ohne überwiegend. wirtschaftl. Interesse“ wird zum 01.07.2016 durch den Gebührentarif gemäß Anlage 1 neu gefasst

 

und

 

  B. Gebührentarif „Nutzungen aus überwiegendem wirtschaftl. Interesse“ wird zum 01.07.2016 durch den Gebührentarif gemäß Anlage 2 neu gefasst

 

3. Die Satzung tritt am 1. 7. 2016 in Kraft.

 

 

Lübeck, den 7. 6. 2016

Bürgermeister

 

 

Anlage 1                                                           B. Gebührentarif

Nutzungen ohne überwiegend wirtschaftliches Interesse

 

 

Tarif-Nr.

Sondernutzungsart

Gebührenmaßstab

Höhe der Gebühr in Euro

1

Nutzung ohne überwiegend wirtschaftliches Interesse

 

Zone I

Zone II

Zone III

1.1

Baustelleneinrichtungen (z.B. Baugerüste, -zäune, -buden, -wagen, -maschinen, -geräte, -material)

 

Bei Fahrbahnnutzung erhöht sich die Gebühr um 50%

m²/Woche

m²/1.Monat

 

ab dem 4. Monat je m²

 

ab dem 7. Monat je m²

 

ab dem 13.Monat je m²

0.20

0,80

 

1,20

 

1,60

 

3,50

0,50

2,00

 

3,00

 

4,00

 

8,00

2,50

10,00

 

15,00

 

20,00

 

40,00

1.2

Containeraufstellung

Behälter/Tag

2,50

5,00

15,00

1.3

Mobile Baumaschinen (z.B. Kräne, Hubsteiger, Lifte)

Maschine/Tag

2,50

5,00

15,00

1.4

Masten

Mast/Monat

0,80

2,00

10,00

1.5

Überbauungen bis zu einer Höhe von 4,50m, die mehr als 0,10m in den Straßenraum ragen, nicht jedoch Markisen

m²/Jahr

8,50

23,00

120,00

 

 

 

1.6

Schächte

Schacht/Jahr

8,50

23,00

120,00

1.7

Mülltonnen

Tonne/Jahr

8,50

23,00

120,00

1.8

Ziergärten, nicht jedoch Pflanzlöcher und Pflanzgefäße

m²/Jahr

4,50

13,00

67,00

1.9

Sonstige Sondernutzungen ohne wirtschaftliches Interesse

m²/Jahr

8,50

23,00

120,00

 

 

 

Anlage 2                                                           B. Gebührentarif

Nutzungen aus überwiegend wirtschaftlichem Interesse

 

Tarif-Nr.

Sondernutzungsart

Gebührenmaßstab

Höhe der Gebühr in Euro

2

Nutzung aus überwiegend wirtschaftliches Interesse

 

Zone I

Zone II

Zone III

2.1

Warenausstellung

m²/Monat

1,00

2,00

7,00

2.2

Automaten/Spielgeräte

Stück/Monat

1,00

2,00

7,00

2.3

Schaufenster, Vitrinen u. ä.

m²/Jahr

9,00

18,00

67,00

2.4

Stationäre Werbe- und Hinweisschilder am „Ort der Leistung“(ausgenommen Eigenwerbung, die nicht mehr als 20cm in den Straßenraum hineinragt) bis zu einer Höhe von 4,50m

m²/Jahr

9,00

18,00

67,00

2.5

Hotelroutenbeschilderung und Schifffahrts-Hinweisbeschilderung

Einzelschild/Jahr

9.00

18,00

67,00

2.6

Veranstaltungen

m²/Tag

0,15

0,30

0,80

2.7

Tannenbaumverkauf

m²/14 Tage

2,50

5,00

------

2.8

Verkaufsstände/-container

bis 50m²  je m²/Tag

ab 50m² je m²/Tag

1,00

1,50

7,00

 

 

0,50

1,00

5,00

2.9

Tische und Stühle – 1. April – 31. Oktober

m²/Monat

1,50

3,00

9,00

2.10

Postablagekästen u. ä.

Kasten/Monat

9,00

18,00

67,00

2.11

Straßenhandel im Umherfahren oder Umhergehen

Fahrzeug/Monat

Person/Monat

50,00

25,00

 

 

 

2.12

Stellschilderwerbung f. sog. fliegende Veranstaltungen wie Volksfeste, Zirkusse, Puppentheater und Roadshows

Schild/Tag

1,00

 

2.13

Depotstandorte für Wertstoffsammelbehälter bis 10m²

Standort/Monat

25,00

 

2.14

Kommerzielle Werbeveranstaltungen wie Promotions

wird außerhalb der Satzung nach marktüblichen Konditionen berechnet

2.15

Sonstige Sondernutzungen die überwiegend wirtschaftlichen Interessen dienen

m²/Monat

9,00

18,00

67,00

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.06.2016