hier:
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes 32.59.00 – Howingsbrook / Rödsaal – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 100. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes 32.59.00 – Howingsbrook / Rödsaal – und der räumliche Geltungsbereich der zugehörigen 100. Änderung des FNP liegen im Stadtteil Travemünde und umfassen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Flurstücke 27/4, 38/3 und 29/4 aus Flur 2 der Gemarkung Gneversdorf) nördlich der Straße Howingsbrook.
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Straße Howingsbrook, im Osten durch die Straße Steenkamp, im Norden durch die Straße Rödsaal und im Westen durch andere landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Die detaillierten Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes am nördlichen Siedlungsrand von Travemünde geschaffen werden.
Lübeck, 19.10.2018
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung