Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes
Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Hansestadt Lübeck
Lübecker Schwimmbäder Lübeck
für das Wirtschaftsjahr 2017
Im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein hat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kohlmarkt 5-7, 23552 Lübeck, den Jahresabschluss 2017 der Lübecker Schwimmbäder, der mit einer Bilanzsumme von 7.893.746,55 Euro und einem Jahresverlust von 3.633.215,99 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Lübecker Schwimmbäder, Lübeck, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wird die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Betriebs sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Lübeck, 28. Juni 2018
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Wißmann Lüthje
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer Sitzung am 27. September 2018 einstimmig:
1.Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt:
mit einer Summe der Erträge von
(vor Verlustausgleich durch die HL) 1.408.117,28 €
mit einer Summe der Aufwendungen von - 5.041.333,27 €
mit einem Verlust von - 3.633.215,99 €
2).Der Verlust wird wie folgt behandelt:
Verlust: 3.633.215,99 €
Geleistete Zahlungen der HL: 3.812.000,00 €
Verbindlichkeiten gegenüber der HL:
Ergebnis aus Überzahlung Verlustausgleich
Und der erwirtschafteten Verluste 2017 178.784,01 €
Forderung gegenüber der HL aus
- Lieferungen und Leistungen 119.088,16 €
- Verlustübernahmen aus Vorjahren 99.478,97 €
- Summe 218.567,13 €
3.)Die Differenz aus dem Jahresverlust 2017 und den in 2017 erfolgten Verlustzuweisungen der Hansestadt Lübeck in Höhe von 178.784,01 € wird als Verbindlichkeit gegenüber der Hansestadt Lübeck ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber der Hansestadt Lübeck aus Verlustübernahmen aus Vorjahren (99.478,97 €) sowie den Verbindlichkeiten gegenüber der Hansestadt Lübeck aus Überzahlung Verlustausgleich und erwirtschafteten Verlust 2017 (178.784,01 €) werden in 2018 aufgelöst. Die hieraus entstehende Differenz in Höhe von 79.305,04 € wird in 2018 der Rücklage zugeführt. Dieser Betrag wird zur Teilfinanzierung der Sanierungsaufwendungen für das Sportbad St. Lorenz eingesetzt und ist deshalb nicht zurückzuzahlen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 19. November 2018 für sieben Tage in den Räumen der Lübecker Schwimmbäder, Ziegelstraße 152 in 23556 Lübeck öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr – 14.00 Uhr
Lübeck, den 18.10.2018
Lübecker Schwimmbäder