Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier:
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan
24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei – und die zugehörige 126. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil St. Lorenz Nord
2. Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige
Stadtgärtnerei – und die zugehörige 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei – sowie der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das rd. 7,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes 24.08.00 liegt im Nordwesten des Stadtteils St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Dornbreite / Krempelsdorf im Westen des Stadtgebietes. Begrenzt wird das Plangebiet im Nordosten und Nordwesten / Westen durch den Vorwerker Friedhof, im Osten durch die Friedhofsallee und im Süden / Südwesten durch das Grundstück Friedhofsallee 59a, das Gelände der Paul-Gerhardt-Schule sowie die Kleingartenanlage Flintenbreite.
Der räumliche Geltungsbereich der rd. 4,5 ha großen 126. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht i.W. dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 24.08.00. Lediglich im Bereich der Bestandsbebauung Friedhofsallee 61 – 77 und im Bereich Paul-Gerhardt-Schule bleibt die FNP-Änderung hinter der Abgrenzung des Bebauungsplanes zurück.
Die detaillierten Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - und der zugehörigen 126. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes auf den nicht mehr benötigten Teilflächen des Vorwerker Friedhofes geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 15.07.2016 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.07.2016, um 18:30 Uhr, in der Aula der Paul-Gerhardt-Schule, Paul-Gerhardt-Straße 4-8 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 27.06.2016 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung