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Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und zu den Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Nach Auswertung des in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis 30. Juni 2017 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP und den Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 21. August 2018 den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP sowie der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf beschlossen.
Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 21. August 2018 (Amtsbl. Schl-H. S. 741) wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 04. September 2018 bis zum 03. Januar 2019 in den Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte.
Die Planunterlagen umfassen:
Sie liegen
in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018
im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 08.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 04. September 2018 bis zum 03. Januar 2019 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.
Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
zu nutzen. Dieses steht bis einschließlich 03. Januar 2019 zur Verfügung. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen können außerdem per E-Mail an die E-Mail-Adresse: windenergiebeteiligung@im.landsh.de,
per Post an die Adresse:
Ministerium für Inneres. ländliche Räume und Integration
des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung und ländliche Räume
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden oder der Landesplanungsbehörde abgegeben werden.
Alle abgegebenen Stellungnahmen werden in das Online-Beteiligungsportal eingepflegt. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Internet eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter:
www.schleswig-holstein.de/windenergie .
Lübeck, 19.09.2018
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung