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Änderung Aufstellungsbeschlüsse und öffentlichen Auslegung B-Plan 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:   

1.  Bekanntmachung der Änderung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 1 Abs. 8
     BauGB für den Bebauungsplan 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier – und die zugehörige 113.
     Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck

2.  Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 32.14.00 – Auf dem
     Baggersand / Hafenquartier – und der zugehörigen 113. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß
     § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.06.2016 beschlossen, dass die Aufstellungsbeschlüsse vom 04.06.2012 für den Bebauungsplan 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und die zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck geändert werden. Dabei werden die Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplanes und der zugehörigen FNP-Änderung im Osten verkleinert und im Westen geringfügig vergrößert.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 32.14.00 wird im Nordwesten begrenzt durch die Kleingartenanlage „Siechenbucht“ und die Bahntrasse Lübeck-Travemünde, im Norden durch den Teutendorfer Weg und die Travemünder Landstraße, im Nordosten durch eine Versorgungsfläche sowie die Zuwegung zum heutigen Streugutlager und der Freiwilligen Feuerwehr, im Osten durch die Flächen der Freiwilligen Feuerwehr und die Grundstücke Auf dem Baggersand 9-13 und der Trave, im Süden durch die Trave, die Grundstücke Auf dem Baggersand 17 sowie Travemünder Landstraße 302 und 304 und im Westen durch die Trave sowie die Gewerbehallen auf dem Grundstück Auf dem Baggersand 17 und Travemünder Landstraße 304 sowie eine Ausgleichsfläche.

Die Abgrenzung der FNP-Änderung entspricht in großen Teilen der Abgrenzung des Bebauungsplanes. Jedoch sind Teilflächen nördlich der Travemünder Landstraße sowie die Wasserflächen der Trave nicht von der FNP-Änderung erfasst. Dafür wird die Versorgungsfläche im Nordwesten des heutigen Parkplatzes Baggersand sowie die Bestandsbebauung Torstraße 55-61 mit in den Geltungsbereich der FNP-Änderung einbezogen.

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan: (siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und der zugehörigen 113. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung von Wohnungen, Ferienwohnungen sowie touristischer Infrastruktur im Bereich des Fischereihafens auf den Flächen des heutigen Wohnmobilstellplatzes, der heute nicht zugänglichen Gewerbebrache Auf dem Baggersand 15 und des Bürogebäudes Auf dem Baggersand 17 sowie für die Umnutzung des Parkplatzes Baggersand hin zu einem Wohnquartier geschaffen werden. Zudem wird die Verlagerung der Parkplätze planungsrechtlich vorbereitet.

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.06.2016 zugleich die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und der zugehörigen 113. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Auf dem Baggersand / Hafenquartier gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes 32.14.00 und der zugehörigen 113. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 06.07.2016 bis einschließlich 05.08.2016 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts zu den Bauleitplänen (Kapitel 6 bzw. Kapitel 7 der Begründung), von Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

·         Schutzgüter Tiere und Pflanzen einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische
          Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Be­wertung der
          Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, erforderliche Baumfällungen und
          vorgesehene Ausgleichspflanzungen außerhalb des Plangebiets sowie weitere Minderungsmaßnahmen
          (Anpflanz- und Erhaltungsgebote innerhalb des Plangebiets); Vorkommen geschützter Arten und
          Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbeson­dere auf Brutvögel und Fledermäuse
          einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen (CEF-Maßnahmen,
          Dachbegrünung, insektenfreundliche Leuchtmittel).

·         Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen
          Bodenverunreinigungen; Baugrunduntersuchung; vorhandene und künftige Bodenversiegelung;
          erforderlicher Bodenaustausch, Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich.

·         Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser): Auswirkungen der geplanten Neubebauung auf
          die Grundwasserneubildung; Entwässerungskonzeption mit Maßnahmen zur Verlagerung der Moorbek
          sowie Einleitung in die Moorbek und Trave; Maßnahmen zur Minimierung des
          Niederschlagswasserabflusses; Angaben zu vorgesehenen Notwasserwegen.

·         Schutzgut Luft und Klima: mikroklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen;
          Untersuchung zu Luftschadstoffen.

·         Schutzgut Landschaft: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche
          Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger
          Auswirkungen, auch auf den angrenzenden Naturraum.

·         Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete i.S. des BNatSchG

·         Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie
          für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen mit
          dem Entwickler.

·         Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: auf das Plangebiet einwirkende Immissionen
          aus der Umgebung, insbesondere durch Verkehrslärm (Straße, Schiene, Schiff) sowie Gewerbe- und
          Hafenlärm, Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen benachbarter Wohnnutzungen durch
          planungsbedingte Neuverkehre, Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung künftiger Bewohner des
          Baugebietes sowie Entwicklung von Maßnahmen zum passiven Schallschutz an den Gebäuden auf der
          Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens; Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden
          Geruchsimmissionen durch den angrenzenden Fischereihafen; Verlängerung und (Weiter)Entwicklung der
          Hafenzone und Herstellung neuer Wegeverbindungen.

·         Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen

·         Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.

·         Aussagen zum Monitoring.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes 32.14.00 und der zugehörigen 113. Änderung des Flächen­nutzungsplans sowie die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter:

www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan gilt: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

 

 

Lübeck, 27.06.2016                                                                                          Hansestadt Lübeck
                                                                                                                              Der Bürgermeister
                                                                                                                              Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                              Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.06.2016
Anlagen