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Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder und Umfang der Vertretungsbefugnis

Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder
und Umfang der Vertretungsbefugnis

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderung gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):

 

 

1. Graf, Eckhard

 

Herr Eckhard Graf vertritt als kommissarischer Leiter der Lübecker Schwimmbäder die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens Lübecker Schwimmbäder. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.

Diese Vollmacht besteht bis zur Wiederbesetzung der Planstelle der Werkleitung

Nach Wiederbesetzung der Planstelle der Werkleitung gilt für Herrn Eckhard Graf folgende Bevollmächtigung:

Der Genannte erhält die Vollmacht für den Betrieb bauliche und technische Aufträge bis zu einer Wertgrenze von € 100.000 zu erteilen und die Rechnungen anzuordnen. Als Abwesenheitsvertretung für die Leitung der Lübecker Schwimmbäder vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.

 

 

2. Wagner, Aiko

 

Der Genannte erhält die Vollmacht für den Betrieb bauliche und technische Aufträge bis zu einer Wertgrenze von € 100.000 zu erteilen und die Rechnungen anzuordnen. Als Abwesenheitsvertretung für die Leitung der Lübecker Schwimmbäder vertritt der Genannte die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Er zeichnet unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Der Genannte besitzt Kassenanweisungs- und Bankvollmacht.

 

 

3. Schüssler, Sieglinde / Werkleiterin

 

Die ihr erteilten Vollmachten und Befugnisse erlöschen zum 31.03.2016

 

 

4. Niehus, Dorte / stellv. Werkleiterin

 

Die ihr erteilten Vollmachten und Befugnisse erlöschen zum 24.06.2016

 

 

Lübeck, den 29.06.2016

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    05.07.2016