Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten
- Vorsitzender der Enteignungsbehörde -
Kiel, 17. Juni 2016 - IV328 - 144.1 - 1.1 - 03 - 05/09
Zur Entscheidung über den Antrag der Hansestadt Lübeck auf Einleitung eines Ent- eignungs- und Entschädigungsfeststellungsverfahrens gemäß §§ 85 ff. BauGB hinsichtlich eines Teilbereiches des nachstehend bezeichneten Grundeigentums:
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eingetragene Eigentümer: Jörg Aewerdieck, Lübeck
Bodo Janßen, Lübeck
Dr. Jürgen Hertzsch, Berlin
Jens Ehlers, Lübeck
Mehmet und Didar Sürgit, Lübeck
Michael und Sabine Lichtblau, Markt Schwaben
Dr. Carsten Reimann, Brühl
Torsten Pingel, Lübeck
Frank Heimann, Scharbeutz
Jürgen Tamm, Lübeck
habe ich den Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt für
Montag, den 26.09.2016 ca. 11.00 Uhr
Verwaltungszentrum Mühlentor
Großer Sitzungssaal (7. OG)
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck.
Vor der mündlichen Verhandlung soll zunächst am Montag, den 26.09.2016 ca. 10.30 Uhr im Rahmen einer Ortsbesichtigung die betroffene Grundstücksfläche in der Moislinger Alle 15, 23558 Lübeck besichtigt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Ortsbesichtigung soll dann im Verwaltungszentrum Mühlentor mündlich verhandelt werden.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. S. 1722) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann der Entzug des Eigentums festgestellt und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.
gez. Dr. Malte Wüstenberg Siegel
- Vorsitzender der Enteignungsbehörde -