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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh /
            Pinassenweg ‑ gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB

 

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg ‑ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh im südwestlichen Teil des Lübecker Stadt-gebietes. Es umfasst das ehemals bebaute Eckgrundstück zwischen dem Buntekuhweg K 13, der Moislinger Allee B 75 und dem Pinassenweg (Flurstück 25/26 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz) einschließlich der Verkehrsfläche bis zur Kreuzungsmitte, sowie die sich nördlich daran anschließenden Grundstücke mit dem ehemaligen Einzelhandelsmarkt und der bestehenden Wohnbebauung (Flurstücke 25/21 und 25/22 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz).

Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Moislinger Allee B75, im Westen durch den Buntekuhweg K13 und im Osten durch den Pinassenweg begrenzt. Im Norden bilden im östlichen Bereich die Sport- und Freiflächen des Sportclubs Buntekuh e.V. die Begrenzung des Plangebietes.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan: (siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung attraktiver und zeitgemäßer Wohnbauflächen für Geschoßwohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau im Stadtteil Buntekuh geschaffen werden.

 

 

Lübeck,  27.06.2016                                                                                          Hansestadt Lübeck
                                                                                                                               Der Bürgermeister
                                                                                                                               Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                               Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.06.2016
Anlagen