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Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)

B e k a n n t m a c h u n g

 

Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung(FBQ) als Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rødby, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt,von Puttgarden im Bereich der Stadt Fehmarn und des schleswig-holsteinischen Küstenmeeres bis zur deutsch-dänischen Nationalgrenze im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Hier: Planänderung

 

I.        Die Femern A/S in Kopenhagen, als Vorhabenträger für den Anteil der Eisenbahnfachplanung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), und der LBV-SH, Niederlassung Lübeck, als Vorhabenträger für den Anteil der Bundesfernstraßenfachplanung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), haben aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins den mit Bekanntmachung vom 01.04.2014 ausgelegten Plan geändert und hierfür am 15.06.2016 für die Realisierung des Bauvorhabens in der Form eines kombinierten Eisenbahn-Bundesfernstraßen-Tunnels ein Planänderungsverfahren beantragt. Für das beantragte Vorhaben und die hierfür erforderlichen Teile erfolgt eine einheitliche Entscheidung. Die Durchführung des förmlichen Verfahrens erfolgt einheitlich nach den planfeststellungsverfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 18 ff. AEG i. V. m. §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Vorhabenträgern einerseits und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.

 

II.       Für das beantragte Vorhaben besteht gemäß § 3 a des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die nachfolgenden Nummern IV. 1) bis IV. 3)dieser Bekanntmachung gelten deshalb für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1, 1a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. Gleichzeitig wird das UVP-Verfahren grenzüberschreitend nach § 9a UVPG(grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 8 UVPG (grenzüberschreitende Behördenbeteiligung) durchgeführt.

 

III.     Im Rahmen des Planänderungsverfahrens führt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, als Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen den Plan sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.

 

Wesentliche Inhalte der Planänderung sind insbesondere in folgenden Planänderungsantragsanlagen enthalten:

 

Anlage 1 (Erläuterungsbericht)

  • Aufnahme neuer Schutz- und Überwachungskonzepte (Anlage 22)
  • Aufnahme eines Wasserrechtlichen Fachbeitrags (Anlage 20)
  • Ergänzung weiterer Kompensationsmaßnahmen
  • Berücksichtigung der aktualisierten Verkehrsprognose (Prognosejahr 2030) (Anlage 26.3)
  • Umplanung der Fährhafenanbindung
  • Ergänzungen zur Wasserversorgung der Baustelle (Meerwasserentsalzungsanlage)
  • Umplanung der Funktion der Nebenanlage Ost einschließlich eines neuen Gebäudes für die Rettungskräfte und Hubschrauberlandemöglichkeiten
  • Ergänzung Transformerstation FBQ
  • Überarbeitung des Kapitels zu Munitionsaltlasten
  • Anpassung der Allgemeinverständlichen Zusammenfassung (AVZ)  an die Änderungen aus dem Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP), aus der Ergänzung der Umweltverträglichkeitsstudie, aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASB), aus den FFH-Verträglichkeitsprüfungen und aus dem Wasserrechtlichen Fachbeitrag

 

Anlagen 2-10 (Karten, Pläne, Querschnitte, Bauwerksverzeichnis)

  • Umplanung der Fährhafenanbindung (Achse 961) und der K49 (Achse 900)
  • Neuplanung Einfahrrampe 2 (Achse 912) undAbkröpfung K49-alt (Achse 950)
  • Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen
  • Darstellung Pegel Marienleuchte
  • Querschnitt Durchlässe Gewässer vergrößert zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit
  • Ergänzung Transformerstation FBQ
  • Ergänzung Zugnothalt und Brandbekämpfungsstelle
  • Verrohrung Verbandsgewässer WV 3.1.11
  • Umverlegung Kabel WindparkPresen
  • Ergänzung Schmutzwasserdruckleitung Nebenanlage Ost

 

Anlage 11 (Unterlagen zu Immissionen)

  1. Aktualisierung der Verkehrszahlen (Kfz, Personen- und Güterverkehr) auf Grundlage der aktualisierten Verkehrsprognose (Prognosejahr 2030)
  • Aktualisierung der Prognose der Immissionen auf Grundlage der neuen Verkehrszahlen
  • Konkretisierung der Prognose der Immissionen aus dem Baubetrieb

 

Anlage 12 (Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP))

  • Konkretisierung der Vorhabenbeschreibung
  • Anpassung der Bestandsbeschreibung und planerischen Ableitungen aufgrund der Aktualisierungskartierungen/ Plausibilitätsprüfungen 2014/2015 für den Landbereich Fehmarn und den marinen Bereich Fehmarn (Anlage 30.1 und Anlage 30.2)
  • Berücksichtigung der Überarbeitungen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Anlage 21), Einarbeitung ergänzter/geänderter artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen
  • Einarbeitung der Zusammenfassung des Wasserrechtlichen Fachbeitrags (Anlage 20 der Planfeststellungsunterlagen)
  • Einarbeitung der geänderten Zusammenfassung der FFH-Prüfungen (Anlage 19)
  • Darstellung des neuen Kompensationskonzeptes für den marinen Bereich, Einarbeitung/Ergänzung der marinen Kompensationsmaßnahmen (Riffherstellung und Ökokonten zur Nährstoffreduktion für die Ostsee)
  • Einarbeitung der Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen aus den Schutz- und Überwachungskonzepten (Anlage 22), Erstellen eines Anhangs I B mit darauf bezogenen Konzeptblättern
  • Erstellung neuer/Überarbeitung bestehender Maßnahmenblätter (Anhang I A) zu Schutz- und Überwachungskonzepten, marinen und landseitigen Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen, ergänzenden/geänderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (u.a. Ökokonten)
  • Ergänzung und Änderung der Ausgleichs-, Ersatz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Fehmarn, der Gemeinde Lensahn, im Bereich des Küstenmeeres zwischen Fehmarn und der Lübecker Bucht sowie durch Einbringung von Maßnahmen aus anerkannten Ökokonten
  • Einarbeitung/Anpassungen infolge überarbeiteter Eingriffsgrenzen unter der Berücksichtigung der neuen Fährhafenanbindung (u.a. Neubilanzierung im Landbereich Fehmarn)
  • Einarbeitung ergänzter Wirkzonen und geänderter Kompensationsfaktoren im marinen Bereich (u. a. Neubilanzierung mariner Bereich inkl. Riffherstellung und Ökokonten als Kompensation)
  • Ergänzende/geänderte Darstellung von Auswirkungen im marinen Bereich (u.a. Grenzwert Unterwasserschall Schweinswal, Meerwasserentsalzungsanlage)
  • Ergänzung der Anerkennungsbescheide für alle Ökokonten in Anhang III
  • Ergänzung der Flächennachweise in Anhang IV

 

Anlage 13 (Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchungen)

  • Umplanung der Fährhafenanbindung
  • Querschnitt Durchlässe Gewässer vergrößert zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit
  • Verrohrung Verbandsgewässer WV 3.1.11
  • Ergänzung einer Schmutzwasserdruckleitung in der Nebenanlage Ost
  • Nachweis Salzeintrag

 

Anlage 14 (Inanspruchnahme von Grund und Boden)

  • Ergänzung von Kompensationsmaßnahmen
  • Berücksichtigung der Umplanung der Fährhafenanbindung
  • Ergänzender Absatz zu den Eigentumsverhältnissen an der Landgewinnungsfläche

 

Anlage 15 (UVS)

  • Ergänzung eines neuen Anhangs C (Ergebnisse der verschiedenen Aktualisierungs- und Plausibilitätsprüfungen)

 

Anlage 16 (Temporärer Arbeitshafen Fehmarn)

  • Konkretisierung der Beschreibung des Arbeitshafens inkl. Bau und Rückbau

 

Anlage 18 (Erläuterungsbericht zur Linienfindung)

  • Überarbeitung des Kapitels 4.5.3. (Bohrtunnel)

 

Anlage 19 (Natura 2000-Untersuchungen)

Teil A

  • Anpassung der Darstellung der verbal argumentativen Bewertungsmethodik
  • Aktualisierung der kumulativen Projekte

 

Teil B I

  • entfällt

 

Teil B II

  • Anpassungen gemäß der neuenStandard-Datenbögen (SDB) und der aktualisierten gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ)
  • Ergänzung der FFH-VVP um fünf Natura 2000-Gebiete:
  • DE 1532-321 „Sundwiesen Fehmarn“
  • DE 1631-393 „Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel“
  • DE „1249-301 „Westliche Rönnebank“
  • DE „1339-301 „Kadetrinne“
  • DE 1652-301 „Pommersche Bucht mit Oderbank“

 

Teil B III

  • Redaktionelle Änderungen

 

Teil B IV

  • Redaktionelle Änderungen
  • Anpassungen neue SDB und aktualisierte gEHZ

 

Teil B V

  • Redaktionelle Änderungen
  • Anpassungen neue SDB und aktualisierte gEHZ
  • Ergänzende Prüfung der FFH-Verträglichkeit der Kompensationsmaßnahmen im Bereich der „Sagas-Bank“

 

Teil B VI und VII

  • Ergänzung der FFH-VS um zwei Natura 2000-Gebiete im Umfeld des Sandentnahmegebiets „RønneBanke“
  • DE 1251-301 „Adlergrund“
  • DE 1552-401 „Pommersche Bucht“

 

Teil B VIII

  • Ergänzung der FFH-VS für das potenzielle Natura 2000 Gebiet „Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht inkl. potenzieller Erweiterungsflächen“

 

Teil IX

  • Ergänzung der FFH-VS für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1733-301 „Sagas-Bank“

 

Anlage 20 (Wasserrechtlicher Fachbeitrag)

  • Darstellung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens
  • Bewertung der Auswirkungen anhand der nationalen wasserrechtlichen Vorgaben zum Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot (Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL))
  • Unterscheidung in Darstellung und Bewertung zwischen Gewässern im marinen Bereich (Küstengewässer und Küstenmeer nach WRRL sowie Meeresgewässer nach der MSRL), Fließgewässern sowie Grundwasser auf der Insel Fehmarn

 

Anlage 21 (Artenschutzbeitrag (ASB))

  • Überarbeitung der Artenschutzbetrachtung mit Formblättern aufgrund der Aktualisierungskartierungen/ Plausibilitätsprüfungen 2014/2015 für den Landbereich Fehmarn (Anlage 30.2 der Planfeststellungsunterlagen)
  • Anpassung der Relevanzprüfung gemäß der Arbeitshilfe "Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung" vom Februar 2016
  • Anpassung der Relevanzprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung an Bernotat&Dierschke (2015)
  • Einarbeitung des Atlantischen Störs
  • Anpassung artenschutzrechtlicher Maßnahmen im Landbereich an aktuelle Bestandssituation und veränderte Planung (geänderte CEF-Maßnahme Feldlerche, ergänzte CEF-Maßnahme und Vermeidungsmaßnahme Sandregenpfeifer, artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Kammmolch mit erweitertem Schutzzaun und erweitertes Umsiedlungsregime, artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Fledermäuse mit Lichtmanagement am Tunnelportal)
  • Einarbeitung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen im marinen Bereich (Beschränkung der Baubereiche, Lichtminderung)
  • Überarbeitung der artenschutzrechtlichen Prüfung des Schweinswals gemäß neuem Schallschutzkonzepts und an konkretisierte technische Planung angepasster Schallmodellierung

 

Anlage 22 (Schutz-und Überwachungskonzepte)

  • Schutz- und Überwachungskonzepte (Anlagen 22.1 bis 22.8) und Monitoringkonzept (Anlage 22.9)
  • Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen
  • Beschreibung von Überwachungsmaßnahmen in der Bauphase

 

Anlage 23 (Luftschadstoffuntersuchung)

  • Berücksichtigung der aktualisierten Verkehrsprognose (Prognosejahr 2030)

 

Anlage 26 (Verkehrsprognose für eine Feste Fehmarnbeltquerung)

  • Aktualisierung der FTC-Studie von 2002 (Prognosejahr 2030)
  • Umplanung der neuen Fährhafenanbindung

 

Anlage 27 (Baulogistik)

  • Anpassung/Konkretisierung der Bauzeiten
  • Konkretisierung und nähere Beschreibung von Arbeitsvorgängen
  • Ergänzungen zur Wasserversorgung der Baustelle (Meerwasserentsalzungsanlage)
  • Umplanung der Fährhafenanbindung
  • Konkretisierung zu Ankertätigkeiten und zur Beeinträchtigung des Meeresbodens

 

Anlage 28 (Navigation/Belange der Seeschifffahrt und –sicherheit)

  • Konkretisierung der Maßnahmen zur Risikominderung
  • Neue Risikoanalyse für die Bauphase
  • Neue Lagepläne Wasserbau zur Seeschifffahrtssicherheit

 

Anlage 29 (Konzept zu den Sicherheitseinrichtungen für die Feste Fehmarnbeltquerung)

  • Ergänzung Zugnothalt und Brandbekämpfungsstelle
  • Umplanung der Funktion der Nebenanlage Ost einschließlich eines neuen Gebäudes für die Rettungskräfte und Hubschrauberlandemöglichkeiten
  • Aktualisierung / Konkretisierung der Lüftungsanlagen
  • Ergänzung der Betriebsrisikoanalyse für den Fehmarnbelttunnel (Operational Risk Analysis (ORA))
  • Neue / aktualisierte Anhänge

 

Anlage 30 (Neue Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie)

  • Erstellung fünf neuer Umwelthintergrundberichte:
  • Plausibilitätsprüfung der marinen UVS-Basisuntersuchung (Anlage 30.1)
  • Fachbeitrag Fauna und Flora Fehmarn (Anlage 30.2) inkl. Plänen
  • Auswirkungen des offenen Tunnelgrabens auf Hydrografie und Wasserqualität (Anlage 30.3)
  • Wiederherstellung eines Riffes als Kompensationsmaßnahme (Anlage 30.4)
  • Beeinträchtigung des Meeresbodens durch Schiffsanker (Anlage 30.5)

 

Weitere Inhalte der Planänderung sind aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen und Folgemaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Fehmarn, der Gemeinde Lensahn, im Bereich des Küstenmeeres zwischen Fehmarn und der Lübecker Bucht sowie durch Einbringung aus anerkannten Ökokonten.

 

IV.   Die Planänderungsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegenin der Zeit

 

vom 12. Juli 2016bis einschließlich 12. August 2016

 

zur Einsichtnahme aus bei folgenden Auslegungsstellen:

 

 

Stadt Fehmarn, Fachbereich Bauen und Häfen, Ortsteil Burg,

Zimmer 6, Ohrtstraße 22, 23769 Fehmarn

Einsichtnahme-Zeiten: Mo – Fr: 8.00 - 12.00 Uhr sowie Di: 8.00 - 18.00 Uhr,

 

Amt Oldenburg Land i. H., Sitzungszimmer,Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg i. H., Einsichtnahme-Zeiten: Mo – Fr: 8.00 - 12.00 Uhr,

zusätzlich Di: 13.00 - 16.00 Uhr und Do: 13.00 - 16.00 Uhr,

 

Stadt Oldenburg i. H., Bauamt des Rathauses, Zimmer 0.03, Markt 1,

23758 Oldenburg, Einsichtnahme-Zeiten: Mo – Mi: 8.00 – 16.00 Uhr,

Do: 8.00 – 18.00 Uhr und Fr 8.00 – 12 Uhr,

 

Amt u. Gemeinde Lensahn, Ordnungsamt, Zimmer 12, Eutiner Straße 2,

23738 Lensahn, Einsichtnahme-Zeiten: Mo - Fr: 8.00 - 12.00 Uhr,

zusätzlich Mo: 13.00 – 15.30 Uhr und Do: 14.00 - 17.30 Uhr,

 

Amt Ostholstein-Mittein Schönwalde am Bungsberg im –dem Hauptgebäude gegenüberliegenden – Bauamt, Ecke Jahnweg/Eutiner Straße,

Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde a. B.

Einsichtnahme-Zeiten: Mo - Fr: 7.30 - 12.30 Uhr, zusätzlich Do: 15.00 - 17.00 Uhr,

 

Stadt Neustadt i. H., Bauamt, EG, Zimmer 10, Kirchhofsallee 2, 23730 Neustadt i. H., Einsichtnahme-Zeiten: Mo - Fr: 8.00 – 12.00 Uhr sowie

zusätzlich Di und Do:14.00 - 17.30 Uhr,

 

Gemeinde Scharbeutz, Zimmer 205, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz

Einsichtnahme-Zeiten: Mo – Do: 8.30 – 12.30 Uhr, Fr: 8.30 – 11.00 Uhr,

zusätzlich Mo, Di, Mi: 14.00 – 15.30 Uhr sowie Do: 14.00 – 18.00 Uhr,

 

Gemeinde Ratekau, Bauverwaltung, Zimmer 32, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau

Einsichtnahme-Zeiten: Mo, Mi, Do, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr,Di: 7.30 - 12.00 Uhr

sowie zusätzlich Di: 14.30 – 18.00 Uhr und Do: 14.00 - 15.30 Uhr,

 

Gemeinde Timmendorfer Strand, Zimmer 10, Strandallee 42,

23669 Timmendorfer Strand, Einsichtnahme-Zeiten:Mo – Fr: 8.00 - 12.00 Uhr,

zusätzlich Mo und Do: 14.00 - 17.00 Uhr,

 

Stadt Bad Schwartau, Zimmer 313, Markt 15, 23611 Bad Schwartau

Einsichtnahme-Zeiten:Mo: 9.00 – 17.30 Uhr sowie Di, Mi, Do: 9.00 – 14.30 h

sowie Fr: 9.00 – 12.00 Uhr,

 

Hansestadt Lübeck, Foyer der Bauverwaltung (i-Punkt), Mühlendamm 12,

23552 Lübeck,

Einsichtnahme-Zeiten: Mo und Di: 8.00 – 14.00 Uhr sowie Do: 8.00 – 18.00 Uhr sowie Fr: 8.00 – 12.00 Uhr,

 

LBV-SH, Betriebssitz Kiel, Foyer im Erdgeschoss des Hauses E,

Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, Einsichtnahme-Zeiten: Mo – Fr: 9.00 - 11.30 Uhr sowie zusätzlichMo – Do: 12.00 - 15.00 Uhr und Fr: 12.00 - 13.30 Uhr,

 

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Schloßstraße 6-8, Raum 221, 19053 Schwerin

Einsichtnahme-Zeiten: Mo - Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

sowie zusätzlich Mo - Do: 14.00 - 17.00 Uhr.

 

Die ausgelegten Planänderungsunterlagen sind mit Auslegungsbeginn über die Internetseite des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein auch digital einsehbar (www.lbv-sh.de, dort zu finden unter ˃Betriebssitz Kiel   ˃   Aufgaben   ˃   Anhörung/Planfeststellung    ˃Auslegungen/Bekanntmachungen). Unter dieser Webseite sind auch die ursprünglich ausgelegten Planunterlagen einsehbar.

 

Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungennach § 6 UVPG. Dies sind hier der landschaftspflegerische Begleitplan (Anlage 12), die neuen Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 30), Ergänzung eines neuen Anhangs C (Ergebnisse der verschiedenen Aktualisierungs- und Plausibilitätsprüfungen) an die UVS (Anlage 15), die ergänzten Natura 2000-Untersuchungen (Anlage 19), der überarbeitete artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Anlage 21), der neue wasserrechtliche Fachbeitrag (Anlage 20), die neuen Schutz- und Überwachungskonzepte(Anlage 22), die aktualisierte Luftschadstoffuntersuchung(Anlage 23) sowie die im oberen Teil dieser Bekanntmachung zu den Anlagen 11 bis 30 aufgeführten umweltbezogenenGutachten.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und Grunderwerbsverzeichnissen die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann dem Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises / Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.

 

1)     Jede Person, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis

 

einschließlich 26. August 2016

 

         schriftlich (möglichst 3fach zum Aktenzeichen 409–622.228-16.1-1) oder zur Niederschrift Einwendungen
         gegen die Planänderungerheben bei folgenden Stellen:

 

  • Bürgermeister der Stadt Fehmarn, Fachbereich Bauen und Häfen, Ortsteil Burg, Ohrtstraße 22, 23769 Fehmarn oder
  • Amt Oldenburg Land, Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg i. H.
  • Stadt Oldenburg, Markt 1, 23758 Oldenburg
  • Amt u. Gemeinde Lensahn, Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn
  • Amt Ostholstein Mitte, Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg
  • Stadt Neustadt, Kirchhofsallee 2, 23730 Neustadt i. H.
  • Gemeinde Scharbeutz, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz
  • Gemeinde Ratekau, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau
  • Gemeinde Timmendorfer Strand, Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand
  • Stadt Bad Schwartau, Markt 15, 23611 Bad Schwartau und
  • Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, Anhörungsbehörde, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel
  • Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 210,Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin

 

         Die Anhörungsbehörde verfügt nicht über einen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte
         Dokumente. Daher sind Einwendungen, die alsE-Mail bei der Anhörungsbehörde eingehen, nicht
         rechtswirksam. Zur Fristwahrung ist maßgeblich der schriftliche Eingang bei einer der o. a. Behörden.

 

         Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen
         lassen. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens erfolgt nicht. Die Einwendungen werden
         nicht anonymisiert zur Vorbereitung des Erörterungstermins in Kopie an die Antragssteller und die
         Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.

 

         Einwendungen gegen die Planänderung sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen
         (§ 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). Die Ausschlussfrist gilt auch für die Stellungnahmen und Einwendungen der
         nach Naturschutzrecht oder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen
         (§ 73 Abs. 4 S. 5 und 6 VwVfG ).

 

         Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die
         Schutzgüter nach § 2 Abs.  1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung beziehen, nur auf
         dieses Verwaltungsverfahren.

 

         Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form
         vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer
         Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der
         übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

 

2)     Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekannt gemacht
         wird.Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

         Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin gesondert
         benachrichtigt. Dies gilt auch für die nach Naturschutzrecht oder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
         anerkannten Vereinigungen, wenn sie fristgerecht Stellung genommen haben. Wenn mehr als 50
         Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden.


         Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche
         Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.Beim Ausbleiben eines
         Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. In diesem Fall gelten die
         Einwendungen als aufrechterhalten.


         Durch die Einsichtnahme in die Planänderungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder
         Äußerungen von Vereinigungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende
         Kosten können nicht erstattet werden.


         Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§ 18 a AEG).

 

3)     Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrensverfahrens durch die
         Planfeststellungsbehörde im Wege eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden.
         Planfeststellungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz
         Kiel. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch amtliche
         Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

4)     Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu
         entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten
         Entschädigungsverfahren behandelt.

 

5)     Vom Beginn der Planauslegung treten die Anbaubeschränkungen nach
         § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die Veränderungssperre nach § 9 a Abs. 1 FStrG und
         § 19 Abs. 1 AEG in Kraft.

         Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Baulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan
         betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6 FStrG und § 19 Abs. 3 AEG).

 

Kiel, den 21.06.2016

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein

Betriebssitz Kiel

- Anhörungsbehörde -

gez. S. Müller                                                              
Internetseite des LBV-SH: www.lbv-sh.de

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.06.2016