Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 30.06.2016 folgende
Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des
Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 26.05.2016 nachstehende Verkehrsflächen
gewidmet:
Stadtteil: Travemünde |
Gemarkung: |
Flur: |
Flurstück: |
a.) Dünenpark, Freibeuterweg, Kfz-befahrbare Verbindung zwischen |
Trave und Dassower See |
1 |
755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straßen –
beschränkt öffentliche Straßen.
b.) Geh- und Radweg |
Trave und Dassower See |
1 |
755 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße –
beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck,
Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof
11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 30.06.2016
Hansestadt Lübeck
gez. Saxe Siegel
Bernd Saxe
Bürgermeister