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Wahlbekanntmachung zur Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck am 19. November 2017

Amtliche Wahlbekanntmachung

 

Am Sonntag, 19. November 2017, findet die Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck statt.

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

1. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in 111 Urnenwahlbezirke, die Zuordnung der Briefwahlbezirke, sowie die
    Lage der Wahlräume wird durch Plakataushang im Stadtgebiet veröffentlicht.

2. Die Wahlberechtigten können ihren zuständigen Wahlbezirk und Wahlraum auch aus den ihnen zugesandten
    Wahlbenachrichtigungen oder der Internetseite www.wahlen.luebeck.de entnehmen. Für die Stichwahl werden
    keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt.

3. Zur Stichwahl wahlberechtigt sind alle Wähler/Innen die zur Wahl am 05.11.2017 im
    Wählerverzeichnis eingetragen waren. Für die Stichwahl wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt.

4. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
    eingetragen sind.

5. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Lichtbildausweis
    wie z.B. einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Wahl mitzubringen. Die
    Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

6. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel
    verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

7. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel
    durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder
    welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

8. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahl-raums oder in einem
    besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

9. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
    Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

     Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann bei der Hansestadt Lübeck, Wahlbüro, Rathaus, die
     Briefwahlunterlagen beantragen bzw. abholen oder direkt vor Ort die Briefwahlunterlagen ausfüllen und
     abgeben.

     Das Wahlbüro hat vom 08.11. 2017 bis zum 17.11.2017 folgende Öffnungszeiten:

     Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

      Am Freitag, den 17.11.2017, ist das Wahlbüro nur bis 12.00 Uhr geöffnet.

10. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem
      beliebigen Wahlbezirk der Hansestadt Lübeck oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

11. Die Briefwahlunterlagen sind so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter abzusenden, dass sie dort spätestens
      am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen, der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro, Rathaus, abgegeben werden.

12. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
      (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

13.  Die vorstehende Bekanntmachung ist zur Wahrung der durch § 38 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung
       vorgeschriebenen Frist bereits am Freitag, dem 10.11.2017, in den Lübecker Nachrichten, Ausgabe Stadt,
       erschienen.

 

Lübeck, den 12. November 2017

 

Hansestadt Lübeck

Der Gemeindewahlleiter

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.11.2017