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Änderung Aufstellungsbeschlüsse B-Plan Baltische Allee / Wasserfahr

 

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:   

1.    Bekanntmachung der Änderung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 1 Abs. 8
       BauGB für den Bebauungsplan 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und die zugehörige 121.
      Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Hansestadt Lübeck

2.    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungs­planes 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und die zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.07.2016 be­schlossen, dass die Aufstellungsbeschlüsse vom 06.07.2015 für den Bebauungsplan 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und die zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck geändert werden. Dabei wird er Gel­tungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes in zwei Teilbereiche unterteilt und wie folgt angepasst:

 

Der Teilbereich I wird um die angrenzenden Flächen der Baltischen Allee erweitert und die Grundstücke Novgorodstraße 12 und Peterhof 1 mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden die Verkehrsflächen der Oslostraße, wodurch zwei Teilbereiche entstehen.

In den Teilbereich II werden die Grundstücke Wasserfahr 10 und 12 teilweise sowie die Kronsforder Landstraße 72 vollumfänglich einbezogen.

 

Für die zugehörige Flächennutzungsplanänderung gilt, dass die Ausgleichsflächen westlich des Niederbüssauer Weges sowie die bereits bestehenden Gewerbeflächen im Südwesten aus dem Plangebiet heraus genommen werden. Anders als im Bebauungsplan bleiben die Verkehrsflächen im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung enthalten.

 

Die detaillierten Abgrenzungen der Geltungsbereiche zeigen die Übersichtspläne.

 

Übersichtsplan FNP-Änderung

 

 

 

Übersichtsplan B-Plan

 


 

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und der zugehörigen 121. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vo­raussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes geschaffen werden.

Darüber hinaus soll eine durchgängige Straßenverbindung im Verlauf der Straßen Oslostraße und Wasserfahr zwischen den Straßen Kronsforder Landstraße und Baltischer Allee mit Anbindung an die Autobahnanschlussstelle A 20 Lübeck-Genin ermöglicht werden.

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 18.07.2016 zugleich die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und die zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und die zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörigen Begrün­dungen liegen in der Zeit vom 03.08.2016 bis einschließlich 02.09.2016 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind den Umweltberichten zu den Bauleitplänen, als Fachgutachten sowie als Stellung­nahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

·         Schutzgüter Mensch: Auswirkungen der Öffnung der Straße Wasserfahr durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe, auf das Plangebiet einwirkende Immissionen aus der Umgebung, insbesondere durch Verkehrslärm (Straße, Schiene) sowie Gewerbelärm, Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen benachbarter Wohnnutzungen durch planungsbedingte Neuverkehre und die Entwicklung neuer Gewerbeflächen, Ermittlung und Bewer­tung der Lärmbelastung künftiger Nutzer des Plangebietes, Empfehlungen zu aktiven Schallschutzmaßnahmen (Beschränkung der Lärmemissionen durch Kontingentierung, Schallschutzwände) und passiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden.

·         Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Altlasten, Kampfmittel und sonstigen Bodenverunreinigungen; vorhandene und geplante Leitungen; Baugrund­verhältnisse; Aussagen zur vorhandenen und künftigen Bodenversiegelung; Maßnahmen der Eingriffsminderung und zum Ausgleich.

·         Schutzgut Wasser: (Grundwasser): Stellungnahme zu einem Regenwasser­bewirtschaftungskonzept; Maßnahmen zur Mini­mierung des Niederschlags­wasser­abflusses und zur Bewältigung von Starkregenereignissen durch Notwasserwege..

·         Schutzgüter Tiere und Pflanzen einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: Biotopkartierung des vorhandenen Vegetationsbestandes und der Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen; erforderliche Baumfällungen und Knickrodungen; vorgesehene Ausgleichspflanzungen außerhalb des Plangebiets sowie weitere Minderungsmaßnahmen (Anpflanz- und Erhaltungsgebote) innerhalb des Plange­biets; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Brutvögel einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen (Dachbegrünung, insektenfreundliche Leuchtmittel).

·         Schutzgut Luft und Klima: Auswirkungen der Planung auf kleinklimatische Verhältnisse; Aussagen zur mikroklimatischen Ausgangssituation in Teilbereichen und zu erwartenden Veränderungen; Auswirkungen der Öffnung der Straßen Oslostraße / Wasserfahr durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe.

·         Schutzgut Landschaftsbild: Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild durch voraussichtliche Veränderungen und Neubebauung; Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, auch auf den angrenzenden Naturraum.

·         Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Aussagen zum Denkmalwert des Niederbüssauer Wegs und zum Umgebungsschutz der Kirche St. Georg; Auswirkungen auf die künftige Nutzbarkeit von Grundstücken.

·         Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.

·         Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen mit dem Entwickler.

·         Aussagen zum Monitoring.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes 17.57.00 – Baltische Allee / Wasserfahr – und die zugehörige 121. Änderung des Flächen­nutzungsplans sowie die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter:

www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6136 (E-mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan gilt: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

 

Lübeck, 25.07.2016                                            Hansestadt Lübeck

                                                                              Der Bürgermeister

                                                                              Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                              Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.07.2016