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Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG)

Bekanntmachung des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde vom 03.08.2018 - AZ.: 3.390.02.63.03

Errichtung und Betrieb eines Sportboothafens auf dem Grundstück

„Zur Teerhofsinsel 10a“

Die Vorhabenträgerin, Frau Dr. Birgit Karch, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Sportboothafens im Hoheitsgebiet der Hansestadt Lübeck durch Erweiterung und Umgestaltung der vorhandenen Steganlagen auszuüben. Es werden Teile der alten Steganlage abgebrochen und neue Schwimmstege gebaut sowie neue Dalben gesetzt. Durch diese Erweiterung erhöht sich die Zahl der Liegeplätze, so dass dadurch die Voraussetzungen für das Bestehen eines Sportboothafens erfüllt werden. Zusätzliche bauliche Anlagen an Land werden nicht errichtet, da die notwendigen sanitären Anlagen bereits vorhanden sind. Notwendige Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten sind im Sportboothafen nicht geplant. Diese werden in den benachbarten Werften durchgeführt.   

Auf der Grundlage einer durchgeführten allgemeinen Vorprüfung des vorstehenden Einzelfalls (Sportboothafen) gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370), hat der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beschriebene Vorhaben nicht zu erwarten sind.

Diese Feststellung nach § 7 UVPG ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes (IZG-SH) für das Land Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Sch.-H. S. 89) ist eine Einsichtnahme in diese Feststellung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen auf Antrag beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, als untere Wasserbehörde, im Verwaltungszentrum Mühlentor,  Kronsforder Allee 2 – 6, 23560 Lübeck, Zimmer 1.019 (Verbindungsgang 1. Stock), während der Dienststunden (Servicezeiten) möglich.

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag

Birgit Hartmann
(Bereichsleiterin)

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.08.2018