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Auslegung B-Plan Mecklenburger Landstraße

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49-67 – nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.07.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49-67 – beschlossen.

 

Der Plangeltungsbereich liegt im Stadtteil Travemünde auf der Halbinsel Priwall und umfasst die Flächen des ehemaligen Priwall-Krankenhauses, ein Wohngrundstück und im Osten eine überwiegend mit Gehölzen bestandene Fläche nördlich der Mecklenburger Landstraße.

Er wird wie folgt begrenzt

·         im Osten durch die Straße Meeresrauschen,

·         im Süden durch das an die Mecklenburger Landstraße angrenzende Wohngebiet,

·         im Westen durch das Grundstück der Gebäude Mecklenburger Landstraße 41 - 45,

·         im Norden durch eine öffentliche Grünfläche mit einem Fuß-/Radweg, daran angrenzend die
          Ferienhausanlage Priwall-Strand.

 

Auf den im Plangeltungsbereich befindlichen, ehemaligen Krankenhausflächen sollen Stellplätze für Segler und Wohnmobilisten, in den Monaten außerhalb der Segler-Saison zusätzlich Stellplätze für Boote (Winterlager), vorrangig für Nutzer des Sportboothafens Passathafen ermöglicht werden, deren bisher genutzte Flächen rund um den Passathafen durch die Realisierung des Projektes Priwall Waterfront nicht mehr zur Verfügung stehen.

Da die wohnungsnahe Grundversorgung für die Dauerbewohner des Priwalls und für die Nutzer der Ferienwohnungen nicht gewährleistet ist, sollen mit der Aufstellung des B-Planes zusätzlich zu den oben genannten Nutzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden.

 

Übersichtsplan:


 

 
 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 18.07.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49-67 – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 03.08.2016 bis einschließlich 02.09.2016 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6132 (E-mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

 

 

 Lübeck, 25.07.2016                                              Hansestadt LübeckDer Bürgermeister

                                                                              Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                    Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.07.2016