Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan 03.50.00 St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof – und die zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil St. Lorenz Süd
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.07.2016 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 22.57.00 – St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof– und die zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil Lübeck - St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen die Grundstücke des ehemaligen Güterbahnhofs sowie die südöstlich angrenzenden Grundstücke im Bereich zwischen Hansering, Schützenstraße und Töpferweg sowie die Grundstücke Schützenstraße 60 bis 62.
Der räumliche Geltungsbereich der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00. Er schließt jedoch vollumfänglich die Bebauung nordwestlich der Schützenstraße ein. Die Erweiterung umfasst somit zusätzlich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans die Flurstücke 240 und 1299/238 sowie die Grundstücke Schützenstraße 20 bis 58a. Die in diesem Bereich dargestellte gemischte Baufläche soll analog der Bebauung nordwestlich der Schützenstraße ab Hausnummer 60 ebenfalls in Wohnbaufläche geändert werden.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht auf den ehemals durch die Bahn genutzten Flächen für überwiegend Wohnbauflächen und für Flächen für die Naherholung im Sinne eines Stadtteilparks.
Lübeck, 25.07.2016 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung