Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 10. Ände- rungssatzung vom 23.06.2015 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 28.04.2016 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 1 Satz 1 (Einwohnerversammlung) wird wie folgt ergänzt:
Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident kann gemäß § 16 b GO zur Erörterung wichti- ger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen, wobei dieses mindestens einmal jährlich geschehen muss.
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Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 03.06.2016 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.
Lübeck, den 30.06.2016
Bernd Saxe
Bürgermeister