Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft
Herr Marcel Enzmann (Alternative für Deutschland AfD) hat durch Erklärung auf sein Bürgerschaftsmandat und seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ver-zichtet, ebenso liegt mir die Verzichtserklärung des Herrn Gerd Bockholdt als Listen-nachfolger vor.
Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD) für die Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 5 aufgeführten Bewerber
Dr. Werner Vieler
Chirurg
geb. im Jahr 1954
Brucknerstraße 19A, 23556 Lübeck,
festgestellt.
Herr Dr. Vieler hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 21.06.2018 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erhe-ben. Die Einspruchsfrist beginnt am 05.07.2018.
Lübeck, den 05.07.2018
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister