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Enteignung von Grundeigentum; hier:

Enteignung von Grundeigentum

 

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten- die Enteignungskommissarin-vom 21.09.2016- IV321 - 144.4-4.1 -03- 16 /11

 

Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung und Entschädigungsfeststellung für das von der Hansestadt Lübeck für den Neubau der Kreisstraße K13 in Anspruch genommene  Grundeigentum:

 

 

Flurstück

 

Flur

 

Gemarkung

 

Größe in m2

 

13

0

Groß Steinrade

Ca. 10.470

32

0

Groß Steinrade

Ca.    3.170

 

   eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 12183

  eingetragener Eigentümer: Herr Christian Seiler, Teschow

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Mittwoch, den 16. November 2016

um 10.00 Uhr,

Sitzungszimmer  212

Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck

 

anberaumt.

 

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

Grundlage des Verfahrens ist das Preußische Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11.06.1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13.12.1973 (GVOBI. Sch.-H. S. 440 ), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBI. Schi.­

H. S. 153), Ressortbezeichnungen ersetzt (Art. 8 LVO v. 16.03.2015, GVOBI. S. 96).

 

Diejenigen, denen ein Recht an den o.a. Grundstücksflächen zusteht (Beteiligte), werden nach§ 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum aufgefordert,  ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.

 

Auch bei Fernbleiben wird die Entschädigung festgestellt, sowie über andere im Termin gestellte Anträge entschieden.

 

gez. Dr. Imke Schneede                Siegel
- Enteignungskommissarin -

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.10.2016