Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten- die Enteignungskommissarin-vom 21.09.2016- IV321 - 144.4-4.1 -03- 16 /11
Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung und Entschädigungsfeststellung für das von der Hansestadt Lübeck für den Neubau der Kreisstraße K13 in Anspruch genommene Grundeigentum:
Flurstück
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Flur
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Gemarkung
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Größe in m2
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13 |
0 |
Groß Steinrade |
Ca. 10.470 |
32 |
0 |
Groß Steinrade |
Ca. 3.170 |
eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 12183
eingetragener Eigentümer: Herr Christian Seiler, Teschow
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
um 10.00 Uhr,
Sitzungszimmer 212
Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Grundlage des Verfahrens ist das Preußische Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11.06.1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13.12.1973 (GVOBI. Sch.-H. S. 440 ), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBI. Schi.
H. S. 153), Ressortbezeichnungen ersetzt (Art. 8 LVO v. 16.03.2015, GVOBI. S. 96).
Diejenigen, denen ein Recht an den o.a. Grundstücksflächen zusteht (Beteiligte), werden nach§ 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum aufgefordert, ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.
Auch bei Fernbleiben wird die Entschädigung festgestellt, sowie über andere im Termin gestellte Anträge entschieden.
gez. Dr. Imke Schneede Siegel
- Enteignungskommissarin -