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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 28.10.2016
    folgende Widmungsverfügung erlassen:

    Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung
    des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.09.2016 nachstehende
    Verkehrsfläche gewidmet:

    Gemarkung: Niendorf-Moorgarten                                   Flur:                      Flurstück:
    Buchenstücken                                                             3                             427

    Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße -
    Ortsstraße.

2. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb
    eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden
    Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen,
    Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch
    erhoben werden.

3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen
    der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)
                      montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
                      donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                      freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    eingesehen werden.

    Lübeck, den 28.10.2016

    gez. Saxe                                        Siegel

    Hansestadt Lübeck
    Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.11.2016
Anlagen