Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 28.10.2016
folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein
in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung
des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.09.2016 nachstehende
Verkehrsfläche gewidmet:
Gemarkung: Niendorf-Moorgarten Flur: Flurstück:
Buchenstücken 3 427
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße -
Ortsstraße.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden
Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen,
Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch
erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen
der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 28.10.2016
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister