.Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung
1. Nach 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBI. Schi.-H.631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:
*die gekennzeichnete Teilfläche I des freien Rechtsabbiegers am Drehbrückenplatz, Gemarkung Innere Stadt, Flur 100, Flurstück 65/7 tlw., zu einer Sonstigen öffentlichen Straße - Platz - mit der Beschränkung auf Fußgänger und Anlieferverkehr zur Beschickung des Gebäudes
*die Einziehung der gekennzeichneten Teilfläche II am Drehbrückenplatz für das geplante Gebäude, Gemarkung Innere Stadt, Flur 100, Flurstück 65/7 tlw ., nebst Abstandsflächen
(siehe Anhänge)
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle - Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff- Widerspruch eingelegt werden.
3.Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Lübeck, den 27.04.2018
Hansestadt Lübeck
Bernd Saxe
Bürgermeister Siegel