Am Sonntag, dem 18. Dezember 2016, findet in der Hansestadt Lübeck
der Bürgerentscheid „Lübecks Linden an der Untertrave leben lassen“ statt.
Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
1. Die Hansestadt Lübeck ist in 111 Stimmbezirke eingeteilt.
Die Stimmbezirksnummern und die Lage der Abstimmungsräume sind aus der Abstimmungsbenachrichtigung
ersichtlich, die in der Zeit vom 18.11. bis 26.11.2016 allen abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern
übersandt wurden.
2. Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen
Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Abstimmenden werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass
mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden.
Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden.
Abgestimmt wird in der Weise, dass die oder der Abstimmende auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.
Der Stimmzettel muss von der oder dem Abstimmenden in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraums oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
3. Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jede
Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung möglich ist.
4. Abstimmende, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Hansestadt Lübeck oder
b) durch Briefabstimmung teilnehmen.
Wer durch Briefabstimmung teilnehmen will, muss sich vom Bereich Logistik, Statistik und Wahlen,
Abstimmungsbüro, Rathaus, Hörkammer einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie
einen amtlichen roten Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den
Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am 16. Dezember 2016 bis 18.00 Uhr eingehen
kann. Der Abstimmungsbrief kann auch im Abstimmungsbüro, Rathaus, Hörkammer, abgegeben werden.
Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr
dem Abstimmungsvorstand des auf dem roten Briefumschlag angegebenen Stimmbezirks zugeht. Näheres ergibt
sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen übersandt
wird.
5. Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des
Gemeinde und Kreiswahlgesetzes).
Lübeck, den 14. November 2016
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindeabstimmungsleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister