Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft
Herr Tim Klüssendorf (Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD) hat durch Erklärung über den Verzicht auf sein Bürgerschaftsmandat auf seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.
Als Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) für die Bürgerschaftswahl vom 26.05.2013 unter der lfd. Nr. 5 aufgeführten Bewerber
Reinhold Hiller,
Diplom Handelslehrer,
geb. im Jahr 1949,
Morier Straße 44 D, 23556 Lübeck,
festgestellt.
Herr Hiller hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 01.04.2018 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 04.04.2018.
Lübeck, den 03.04.2018
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister