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Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9.April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und in Verbindung mit § 11 öffentlich bekannt zu geben.

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:
Ostsee: Der Kurstrand in Travemünde und der Badestrand Priwall
Wakenitz: Das Altstadtbad Krähenteich, das Naturbad Falkenwiese, das Naturbad Marli und Eichholz Der Kleine See

Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz in der Sophienstraße 2-8 aus.

Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.04.2018