Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck am 06. Mai 2018
Nach § 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) gebe ich bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 16.März 2018 folgende Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl am 06. Mai 2018 zugelassen hat:
a) Unmittelbare Wahlvorschläge für die 25 Wahlkreise der Hansestadt Lübeck lt. Anlage I,
b) Listenwahlvorschläge lt. Anlage II
Anlagen (siehe rechts)
Die Stimmzettel enthalten die Namen der Bewerberinnen und Bewerber in den 25 Wahlkrei- sen der Hansestadt Lübeck in folgender Anordnung:
1.Bewerberinnen und Bewerber, die für eine an der letzten Landtagswahl beteiligte poli- tische Partei auftreten, in der Reihenfolge der von diesen Parteien bei dieser Wahl er- reichten Stimmenzahl unter der entsprechenden, vom Innenministerium bekanntgege- benen Nummer und
2.Bewerberinnen und Bewerber, die für sonstige politische Parteien und Wählergruppen auftreten, in alphabetischer Reihenfolge des Namens dieser Parteien und Wähler- gruppen und
3.parteilose Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge des Familien- namens.
Die Wahlberechtigten ersehen aus der ihnen bis zum 15.04.2018 zugehenden Wahlbe- nachrichtigungsschreiben, welchem Wahlkreis sie angehören. Sie können aus der nachstehenden Aufstellung entnehmen, welche Bewerberinnen und Bewerber auf ihrem Stimmzettel erscheinen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auch auf im Internet unter www.wahlen.luebeck.de bekannt gemacht.
Lübeck, den 16. März 2018
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister