Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes
Jahresabschluss des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2015
Im Auftrage des Landesrechnungshofs Schleswig – Holstein hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Hamburg, den Jahresabschluss 2015 des Kurbetriebs Travemünde, der mit einer Bilanzsumme von 14.433.739,83 Euro und einem Jahresverlust von 175.507,63 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde, Lübeck – Travemünde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig – Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Kurdirektors des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Kurdirektors sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Kurdirektors im Lagebericht hin, wonach sich voraussichtlich mittelfristig negative Ergebnisse ergeben werden, die von der Hansestadt Lübeck ausgeglichen werden müssen.“
Hamburg, den 20. Mai 2016
FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Kemsat gez. Hansen
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer Sitzung am 24. November 2016:
1. Der Jahresabschluss des Kurbetriebs Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2015 wird festgestellt:
Es betragen
die Bilanzsumme 14.433.739,83 Euro
die Erträge 3.488.345,18 Euro
die Aufwendungen 3.663.852,81 Euro
der Jahresverlust -175.507,63 Euro
Verrechnung mit Vortrag aus 2011 175.507,63 Euro
Verlustausgleich der Hansestadt Lübeck 0,00 Euro
2. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 175.507,63 Euro wird mit dem finanziellen
Vortrag aus dem Jahr 2011 verrechnet.
3. Eine Grundstücksfläche mit einem Gesamtbuchwert in Höhe von 31.446,00 Euro wird aus
den Anlagevermögen entnommen.
4. Der zweckgebundenen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 16.125,00 Euro entnommen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 7. Dezember 2016 für sieben Tage in den Räumen
des Kurbetriebs Travemünde, Kirchenstraße 3 - 5 in 23570 Lübeck – Travemünde öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr.
Lübeck, den 01. Dezember 2016
Kurbetrieb Travemünde