Stadtverordnung vom 05.03.2018 zur Änderung der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass vom 01.06.2016
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. S. 252) wird verordnet:
§1 Die Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass vom 01.06.2016 wird wie folgt geändert:
In § 1 wird der Termin „03.06.2018 - Anlass: „Lübeck klingt““ gestrichen und stattdessen der Termin „10.06.2017 - Anlass: „Hansekultur-Festival zum Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck““ festgesetzt.
Die übrigen Vorschriften der Stadtverordnung bleiben unberührt.
§2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft
Lübeck, den 05.03.2018
Der Bürgermeister
der Hansestadt Lübeck