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15. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 26.02.2018

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 269) wird die Verwaltungsge-bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 24.02.2017 (Lübecker Stadtzeitung vom 07.03.2017) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 22.02.2018 wie folgt geändert:

  • § 1 bis 8 unverändert
  1. Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung

    vom 24.02.2017 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische

    Gebühren ergänzt:

Teil I Bereichsspezifische Gebühren

 Tarif-Nr.

Gebührentatbestand  EURO
 

Fachbereich Bürgermeister

 
1.-5.  unverändert  
     
  Fachbereich Wirtschaft und Soziales  
 

Wirtschaft und Liegenschaften

 
6. Bescheinigungen über gesetzliche Vorkaufsrechte gem. §§ 24 BauGB 76,00
     
  Fachbereichsdienste / Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)  
7.-8. unverändert  
     
  Gesundheitsamt  
9.-10. unverändert  
     
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BestattG)  
11.1. unverändert  
11.2. Ausstellung eines Leichenpasses gem. § 11 (5) BestattG 40,00
11.3.-5. unverändert  
11.6. Gebühr für die Bearbeitung eines ordnungsrechtlichen Bestattungsfalles gem. § 13 (2) BestattG  
  Grundgebühr für ½ Std. 24,00
  jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 12,00
     
12. Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst  
12.0.-2.. unverändert  
12.3. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes an Sonntagen  
  Grundgebühr je ½ Std 65,00
  jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 26,00
12.4 Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes an Feiertagen  
  Grundgebühr je ½ Std 69,00
  jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 28,00
     
  Kurbetrieb Travemünde  
13.-14. unverändert  
15. Kassieren der Strandbenutzungsgebühr im Rahmen einer Kontrolle 4,00
     
  Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung  
16.-18. unverändert  
  Entsorgungsbetriebe   
19.-20. unverändert  
21. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungenfür Anlieger und sonstige Berechtigte zu Beleihungszwecken o.ä.   
  a) in einfachen Fällen 20,50
  b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 41,10
  c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 72,00
22. Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagenund Abwassereinleitungen in die öffentlichen   
  Entwässerungsanlagen der Hansestadt Lübeck  
  Grundgebühr je angefangene Std. zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/Analytikkosten) 68,70
     
  Fachbereich Kultur und Bildung  
23. unverändert  
     
  Fachbereich Planen und Bauen  
24.-34. unverändert  
     
Teil II    
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
35.-43. unverändert  
     
2.

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Lübeck, den 26.02.2018

 

Bernd Saxe
Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.03.2018