Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 11.11.2016 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Hausgeflügel
Auf Grund der Abschnitte 2, 8 und 10 Tiergesundheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) zuletzt durch Artikel 4 Absatz 85 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) i.V.m. § 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) neugefasst durch Bekanntmachung vom 08. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) zuletzt geändert durch Art. 1 V vom 29. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1564) wird folgende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen:
In der Hansestadt Lübeck war in Ivendorf die Geflügelpest am 11.11.2016 amtlich festgestellt worden.
Nachdem die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen durchgeführt wurden, ist die Geflügelpest bei Hausgeflügel erloschen.
Meine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 11.11.2016 mit dem damit angeordneten Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet wird somit aufgehoben.
Hinweis: Meine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Wildvogel-Geflügelpest vom 21.11., 23.11. und 02.12.2016 werden mit dieser Bekanntmachung nicht aufgehoben und bleiben weiterhin bestehen.
Lübeck, den 14.12.2016
Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Im Auftrag
gez. Buchholz