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Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Amtliche Bekanntmachung
zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
am 06. Mai 2018

1. Wahltag
Nach der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03. April 2003, zuletzt geändert am 29.01.2015, findet die Wahl zeitgleich mit der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein statt. Der Wahltag für die Wahl des zukünftigen Seniorenbeirates ist demnach auf

 Sonntag, den 06. Mai 2018

festgelegt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag
1. das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens 6 Wochen
       a) im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) eine Wohnung haben oder
       b) sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben, sowie
3. nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Maßgebend für das Innehaben einer Wohnung ist die Eintragung im Melderegister als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, an den üblichen Öffnungszeiten vom 16. April 2018 bis zum 20.April 2018 zur Einsichtnahme bereit gehalten.

 3. Wahlart
Die Wahl zum Beirat erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
Den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen vom Amts wegen vom 06. April bis zum 11. April 2018 übersandt.
Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, muss die Unterlagen so rechtzeitig an die Wahlleiterin, Hansestadt Lübeck, Rathaus, 23539 Lübeck, zurücksenden, dass sie dort bis
spätestens 06. Mai 2018
eingegangen sind.

  

Lübeck, den 12. Februar 2018

 

Hansestadt Lübeck
Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Die Wahlleiterin
Beate Lege

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.02.2018