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2. Änderungssatzung zur Änderung der Rettungsdienstsatzung

2. Änderungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Änderung der Satzung
über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung)
vom 04.12.2003

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein in der Fassung der Be­ kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schi.-H. S. 57) in Verbindung mit § 3 des Rettungsdienstgesetzes (RDG), Gesetz vom 28. März 2017 (GVOBI. Schi.-H. S. 256) wird die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) nach
Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 30.11. und 12.12.2017 wie folgt geändert:

1. Zu§ 1

ln Abs.1 wird die Bezeichnung "§ 6 Abs. 2" in "§ 3 Abs. 1" geändert.
Zu Abs. 2 wird die Anlage 1 neu veröffentlicht
ln Abs. 2 wird die Aufzählung unter b) wie folgt neu gefasst: "im Kreis Stormarn um die Gemeinde

  • Mönkhagen
  • Badendorf"
    und die Anlagen 2, 4, und 5 neu veröffentlicht
  1. Zu§ 3 
  1. ln Abs. 1 wird die Bezeichnung "§ 8 a" in "§ 7" geändert.
  2. Abs. 2 wird neu gefasst und lautet:
    "Die nach§ 7 RDG vereinbarten Benutzungsentgelte gelten gem. § 7 Abs. 5 RDG unmittelbar gegenüber allen Benutzerinnen und Benutzern des Rettungsdienstes, den Gemeinden als Behörden für Brandschutz und technische Hilfeleistung und allen Kostenträgern gem. § 7 Abs. 1 RDG."
  1. Zu§ 4

ln Satz 1 wird die Bezeichnung "§ 8 a Abs. 1" in "§ 7" geändert.

  1. Zu§ 6

ln Abs. 1 wird S. 1 gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
"Soweit Benutzerinnen und Benutzern bei den Kostenträgern gem. § 7 Abs. 1 RDG ver­ sichert sind, wird die erbrachte Leistung auf  der Grundlage der abgeschlossenen Ent­ geltvereinbarung  unmittelbar mit den Kostenträgern abgerechnet."

  1. lnkrafttreten
    Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 23.01.2018

Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.02.2018
Anlagen