2. Änderungssatzung der Hansestadt Lübeck zur Änderung der Satzung
über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung)
vom 04.12.2003
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein in der Fassung der Be kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schi.-H. S. 57) in Verbindung mit § 3 des Rettungsdienstgesetzes (RDG), Gesetz vom 28. März 2017 (GVOBI. Schi.-H. S. 256) wird die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) nach
Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 30.11. und 12.12.2017 wie folgt geändert:
1. Zu§ 1
ln Abs.1 wird die Bezeichnung "§ 6 Abs. 2" in "§ 3 Abs. 1" geändert.
Zu Abs. 2 wird die Anlage 1 neu veröffentlicht
ln Abs. 2 wird die Aufzählung unter b) wie folgt neu gefasst: "im Kreis Stormarn um die Gemeinde
ln Satz 1 wird die Bezeichnung "§ 8 a Abs. 1" in "§ 7" geändert.
ln Abs. 1 wird S. 1 gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
"Soweit Benutzerinnen und Benutzern bei den Kostenträgern gem. § 7 Abs. 1 RDG ver sichert sind, wird die erbrachte Leistung auf der Grundlage der abgeschlossenen Ent geltvereinbarung unmittelbar mit den Kostenträgern abgerechnet."
Lübeck, den 23.01.2018
Saxe
Bürgermeister